Guten Tag, Ananger,
bezüglich der Vaterschaftsanerkennung können wir Ihnen keine Auskunft geben.
Der Anspruch auf Halbwaisenrente in der Vergangenheit kann dadurch jedoch nicht beseitigt werden, deshalb muss nichts zurückgezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung