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Experten-Antwort

Halbwaisenrente zurückzahlen?

von Ananger05.02.2023 | 09:46
676 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hi ich habe Frage zur Vaterschaftsanerkennung. Ein Kind(sagen wir Kind 2) kommt in der Ehe von Mutter A und Ehemann B zur Welt. Mutter hat bereits ein 7 jähriges Kind(Kind 1), von Mann C( damaliger Freund). Ehemann B und Mutter A, leben einige Jahre später nicht mehr zusammen. Immer noch verheiratet. Ehemann B stirbt. Mutter und Kind 2 erhalten Halbwaisen und Witwen- Rente. Mann C ist seit eh und je in der Familie und es stellt sich nach fast 20 jahren raus, dass er mit großer Wahrscheinlichkeit auch der Biologische Vater von Kind 2 ist. Folgende Frage, Kind 2 ist nun über 30 jahre und der biologische Vater C möchte die Vaterschaft anerkennen damit beide Kinder offiziell seine sind. Wenn er die Vaterschaft anerkennen lässt, kommt da etwas auf ihn zu, hat er dann auch rechte als Vater? Muss Kind 2 die Waisenrente zurückzahlen? Geht eine Anerkennung nach so vielen Jahren überhaupt? Hi ich habe Frage zur Vaterschaftsanerkennung. Ein Kind(sagen wir Kind 2) kommt in der Ehe von Mutter A und Ehemann B zur Welt. Mutter hat bereits ein 7 jähriges Kind(Kind 1), von Mann C( damaliger Freund). Ehemann B und Mutter A, leben einige Jahre später nicht mehr zusammen. Immer noch verheiratet. Ehemann B stirbt. Mutter und Kind 2 erhalten Halbwaisen und Witwen- Rente. Mann C ist seit eh und je in der Familie und es stellt sich nach fast 20 jahren raus, dass er mit großer Wahrscheinlichkeit auch der Biologische Vater von Kind 2 ist. Folgende Frage, Kind 2 ist nun über 30 jahre und der vermutliche biologische Vater C möchte die Vaterschaft anerkennen damit beide Kinder offiziell seine sind. Wenn er die Vaterschaft anerkennen lässt, kommt da etwas auf ihn zu? Muss Kind 2 die Waisenrente zurückzahlen? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag, Ananger,

bezüglich der Vaterschaftsanerkennung können wir Ihnen keine Auskunft geben.

Der Anspruch auf Halbwaisenrente in der Vergangenheit kann dadurch jedoch nicht beseitigt werden, deshalb muss nichts zurückgezahlt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

Danaam 05.02.2023 | 13:07
So weit ich weiß, ist das unrelevant, da das Kind in Ehe geboren wurde und somit der Ehemann automatisch der Vater wird. Sie müssten das ganze mal von einem Anwalt klären lassen ob eine Anerkennung überhaupt noch geht. Das dürfte nämlich bereits zu spät sein.
....am 05.02.2023 | 13:12
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… 3.2.1 Stiefkinder Waisenrentenberechtigt sind die Stiefkinder des Versicherten im Sinne des § 56 Abs. 2 Nr. 1 SGB I, die dieser im Zeitpunkt des Todes in seinen Haushalt aufgenommen hatte. Zur Haushaltsaufnahme vergleiche Abschnitt 3.2. Eine gesetzliche Definition des Begriffs „Stiefkind“ gibt es nicht. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch sind Stiefkinder die Kinder des anderen Ehegatten, die dieser in die Ehe mit dem Versicherten eingebracht hat. Stiefkind im Sinne des § 48 SGB VI ist auch ein in der Ehe geborenes Kind, welches damit (zunächst) kraft Gesetzes (§ 1592 Abs. 1 BGB) Kind des Ehemannes ist, für das sich zu einem späteren Zeitpunkt aber die Vaterschaft eines anderen Mannes ergibt (sogenanntes „Kuckuckskind“). Der Status als Stiefkind wird durch die Auflösung der Ehe nicht beseitigt (vergleiche hierzu Urteil des BSG vom 25.07.1963, AZ: 4 RJ 423/61, SozR Nr. 9 zu § 1262 RVO). Auch ist es unbeachtlich, ob das Stiefkind im Zeitpunkt des Todes des Stiefelternteils das 18. Lebensjahr bereits vollendet hatte.
Mam 05.02.2023 | 14:02
Wenn das Kind jetzt 30 Jahre alt ist und sich rund 20 Jahre nach dessen Geburt - also vor rund 10 Jahren - rausgekommen ist, dass nicht der Ehemann der Mutter, sondern Mann C der Vater ist, dann dürften zwischenzeitlich sämtliche Anfechtungsfristen verstrichen sein und das Kind bleibt auf immer und ewig das Kind des Ehemannes: siehe § 1600b BGB "Anfechtungsfristen"
Abschlägeam 05.02.2023 | 14:18
Was meinen Sie mit 'Rechte' als Vater? Ein Besuchsrecht zum Beispiel?? Oder den Anspruch, dass der vermeintliche Sohn im Fall des Falles für Ihre Pflegekosten aufkommen soll (dafür müsste er ein recht hohes eigenes Einkommmen haben) Sie sollten sich auf jeden Fall (nehmen Sie die Jungs gleich mit) von einem Anwalt für Familien/Erbrecht beraten lassen, die Rentenversicherung kann nicht entscheiden, wer nun 'rechtmäßiger Vater' ist und welche Folgen dies dann auch in anderen Rechtsbereichen hat.
Mam 05.02.2023 | 17:29
Zitat von M anzeigenausblenden
Da bringen 100 Vaterschaftsanerkennungen nix, denn zuerst muss die Vaterschaft des als Vater im Geburtenregister des Kindes (wird beim Geburtsstandesamt geführt) erfolgreich und rechtskräftig angefochten worden sein.
KSCam 05.02.2023 | 17:49
Wem sollte dieses "Gedöhns" was bringen? Der 30 jährige kriegt längst keine Waisenrente mehr und die hat er vollkommen zu Recht erhalten weil sein Vater gestorben war, also der, der in der Geburtsurkunde als Vater steht. Die DRV ist bei all dem was Sie da "aufbauen" wollen, nicht beteiligt und es ist der DRV schnurz egal wer der wirkliche Vater in diesem Fall ist.
Mam 05.02.2023 | 19:02
das Kind bleibt auf immer und ewig das Kind des Ehemannes
Nicht unbedingt, auch volljährige Personen können adoptiert werden. Ist die anzunehmen de Person allerdings selbst schon verheiratet, muss der Ehepartner der Sache ebenfalls zustimmen.
Stimmt. Der Fragesteller ist jedoch offenbar der Meinung, lediglich mit einer Vaterschaftsanerkennung rechtlicher Vater werden zu können. Dies setzt allerdings eine erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung vor Gericht voraus, die wiederum nur innerhalb bestimmter Anfechtungsfristen erfolgen kann. Sind diese Anfechtungsfristen verstrichen: game over.
Schadeam 05.02.2023 | 19:29
Was hat diese Frage ob man eine Vaterschaft rückwirkend anerkennen lassen kann im Rentenforum zu suchen?
L.am 05.02.2023 | 21:32
Das waren die Erklärungsversuche für die einzige Rentenfrage:Muss die Waisenrente zurückgezahlt werden?
Deutsche Rentenversicherung
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