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Experten-Antwort

Halbwaisenrente zwischen Abitur und Studium

von jules100004.04.2019 | 17:33
322 Ansichten
3 Antworten

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Hallo Experten-Team, mein Sohn erlangt sein Abitur im Juni 2019. Gleichzeitig wird er in diesem Monat 18 Jahre alt. Wie beantrage ich die Weiterzahlung seiner Halbwaisenrente bis zum Studienbeginn im Oktober 2019? MfG Thomas

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.04.2019 | 11:01

Nachdem Ihr Sohn mit Beendigung der Schule volljährig wird, ist der Weitergewährungsantrag (R 615 - auf unserer Internetseite verfügbar) durch Ihren Sohn selbst zu stellen. Sie können den Antrag mit einer Vollmacht von Ihrem Sohn stellen. Nachweise über die weitere beabsichtigte Ausbildung sind mit dem Antrag einzureichen, z. B. Zusagen, Bewerbungen auf Ausbildungsplätze und ähnliches. Sofern bereits eine Zusage vorliegt, kann die zukünftige Ausbildungsstelle dies auch im Vordruck R 616 bestätigen.

2 Antworten

W*lfgangam 04.04.2019 | 20:54
Hallo jules1000 genannt Thomas, einfach, mittels Weiterzahlungsantrag mit Vordruck R0615 hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Können Sie selbst/Ihr Sohn (volljährig!) alleine machen oder die nächste Beratungsstelle 5 Min. damit beschäftigen. Nehmen Sie dann die Zusage zum Studium mit oder lassen Sie von der Uni den R0616 ausfüllen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Gruß w. PS: Da der Antrag vor Ort keine Unterschrift erfordert, können Sie das auch ohne Sohnemann mitzuschleppen erledigen ...aber, er soll ja auch mal lernen, selbständig zu handeln ;-)
W°lfgangam 05.04.2019 | 21:23
...ohh, wohl noch ein älteres Experten-Semester aus der Zeit, als es weniger Null(p)en bei der DRV gab ;-) Und 'perfekt' einen Link als Analogtext kreiert. D a s nenn ich mal wahrlich oldschool - da juckt es mich, Vinyl https://www.youtube.com/watch?v=9gkbsOywVxU&list=RD9gkbsOywV… auf 33 1/3 rpm zum Drehen zu bringen ;-) Gruß w.
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