Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenNachdem Ihr Sohn mit Beendigung der Schule volljährig wird, ist der Weitergewährungsantrag (R 615 - auf unserer Internetseite verfügbar) durch Ihren Sohn selbst zu stellen. Sie können den Antrag mit einer Vollmacht von Ihrem Sohn stellen. Nachweise über die weitere beabsichtigte Ausbildung sind mit dem Antrag einzureichen, z. B. Zusagen, Bewerbungen auf Ausbildungsplätze und ähnliches. Sofern bereits eine Zusage vorliegt, kann die zukünftige Ausbildungsstelle dies auch im Vordruck R 616 bestätigen.
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