Guten Tag,
bitte klären Sie mit dem Standesamt/Einwohnermeldeamt, ob Sie den verstorbenen Lebensgewährten in die Geburtsurkunde eintragen lassen können. Die Vaterschaftsvermutung für nachgeborene Kinder gilt nur im Zusammenhang mit einer Ehe. Evtl. bedarf es einer gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft, damit ein Anspruch auf Waisenrente entsteht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam