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Experten-Antwort

Halbweisen Rente

von Zizi 19.08.2024 | 17:45
340 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo mein Lebensgefährte ist leider verstorben und ich habe Erfahren das ich von ihm schwanger bin ich habe es heute erfahren und daher noch nicht beim Frauenarzt gewesen Wie sieht das aus kann ich ihm als den Vater des Kindes Einschreiben lassen und hat mein Kind Anspruch auf halbweisenrente

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

bitte klären Sie mit dem Standesamt/Einwohnermeldeamt, ob Sie den verstorbenen Lebensgewährten in die Geburtsurkunde eintragen lassen können. Die Vaterschaftsvermutung für nachgeborene Kinder gilt nur im Zusammenhang mit einer Ehe. Evtl. bedarf es einer gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft, damit ein Anspruch auf Waisenrente entsteht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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6 Antworten

RentenSeppam 19.08.2024 | 22:10
Es gibt die Variante des Rentenanspruches für nachgeborene Waisen. Da sind bestimmte Fristen vorgegeben. Ob das tatsächlich erfüllt ist, wird sich bei dem kurzen Zeitrahmen wohl erst nach der tatsächlichen Geburt herausstellen.
Nachgeboreneram 20.08.2024 | 04:46
Kommt drauf an, ob Sie mit ihrem Gefährten verheiratet waren, dann könnte es eine Waisenrente geben, die Frist für die nachgeborenen Waisen beträgt 300 Tage nach Tod
Ein Schritt nach dem anderen!am 20.08.2024 | 05:03
Klären Sie erstmal die Vaterschaft und machen sich dann Gedanken über eine Waisenrente.
Mondkindam 20.08.2024 | 06:03
Es geht um eine Waisenrente. Da ist es doch völlig egal ob die Mutter der Waisen mit dem Verstorbenen verheiratet war. Es ist nur wichtig, dass die Vaterschaft festgestellt wird.
Corneliusam 20.08.2024 | 06:19
Da fällt mit nur eine Gentest ein, denn eine Vaterschaftsanerkennung wird sie von ihm wohl nicht mehr bekommen.
KSCam 20.08.2024 | 06:56
…aber das ist nicht wirklich das Problem der DRV Beratung. Wenn die Vaterschaft feststeht, ist die Waisenrente kein Problem, sofern der Vater rentenversichert war
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