Hallo Dorle,
grundsätzlich erhalten Kinder nach dem Tod eines Elternteils eine Waisenrente, wenn dieser die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten":
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html
Der Antrag kann bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. In den meisten Regionen ist die Antragstellung auch bei den Gemeinden oder dem Versicherungsamt möglich.