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Experten-Antwort

Halbweisenrente und Arbeit

von Nick M.15.04.2019 | 12:32
81 Ansichten
4 Antworten

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Hallo sehr geehrte Damen und Herren, Nun beschäftige ich mich schon einiger Zeit mit der frage ob die Halbweisenrente angerechnet wird wenn man ein Arbeitsverdienst dazu kommt. Ich bin über 18 Jahre und habe eine Behinderung und möchte gerne Arbeiten, wie läuft das dann ab ? Wird es angerechnet? Freibetrag oder darf man dazu verdienen soviel man möchte ohne das es angerechnet wird ? Wie sieht es da mit einem Minijob, Teilzeit oder gar Vollzeit Tätigkeit aus? Hoffe auf eine hilfreiche Rück Antwort. Mit freundlichen grüßen Herr Muser

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.04.2019 | 14:26

Hallo Nick M.

auf Waisenrenten wird nach der derzeitigen Rechtslage kein Einkommen angerechnet.

Nach Ihren Schilderungen gehe ich davon aus, dass Sie die Waisenrente erhalten, weil Sie aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Die Fähigkeit, sich selbst zu unterhalten, ist nicht gegeben, solange Sie nicht in der Lage sind, ein Gesamteinkommen aktuell in Höhe von 942 Euro und aufwärts zu erzielen.

3 Antworten

Rentenschmiedam 15.04.2019 | 12:41
Hallo, Sie sollten sich eher die Frage stellen, ob Sie mit der Aufnahme einer Tätigkeit nicht den Waisenrentenanspruch ganz in Frage stellen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man die Waisenrente nämlich u.a. nur wenn man "aufgrund einer Behinderung außerstande ist für sich selbst zu sorgen". Ansonsten kann ich Sie beruhigen, eine Einkommensanrechnung auf Waisenrente findet schon seit Jahren nicht mehr statt. Mit besten Grüßen
senf-dazuam 15.04.2019 | 12:36
Seit etwa zwei Jahren erfolgt bei Waisenrenten keine Anrechnung des Einkommens mehr.
Nick M.am 15.04.2019 | 12:44
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