Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Nick M.
auf Waisenrenten wird nach der derzeitigen Rechtslage kein Einkommen angerechnet.
Nach Ihren Schilderungen gehe ich davon aus, dass Sie die Waisenrente erhalten, weil Sie aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Die Fähigkeit, sich selbst zu unterhalten, ist nicht gegeben, solange Sie nicht in der Lage sind, ein Gesamteinkommen aktuell in Höhe von 942 Euro und aufwärts zu erzielen.
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