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Experten-Antwort

Halbweisenrente während Urlaubssemester?

von Tamara06.12.2015 | 14:30
1352 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Laut meiner Prüfungsordnung muss ich ein Praktikum von mindestens 240h nachweisen, also circa 6 Wochen. Leider stellt kein Unternehmen eine Praktikantin für 6 Wochen ein, sodass ich verpflichtet bin 3 weitere Monate an den Pflichtteil von 240h zu hängen. Für diese Zeit werde ich mich beurlauben lassen, da ich Bafög bekomme und sonst am Ende 7 Semester habe und das letzte dann nicht gefördert wird. Bekomme ich während dem Urlaubssemester dann Halbweisenrente/ Kindergeld? Das Praktikum wird unabhängig vom Pflichtteil mit 360€ vergütet. Ich habe schon ein wenig im Internet über den Anspruch von Halbweisenrente während eines Praktikums/Urlaubssemester gegoogelt und werde daraus aber nicht ganz schlau. Vielleicht noch wichtig: ich studiere Sozialwissenschaften und unsere Dozenten und unsere Studienkoordinatorin legen uns oft ans Herz viele Praktika zu machen, um uns beruflich in eine Richtung zu qualifizieren.. Ich finde die Lage ziemlich verstrickt, weil ich ohne die drei "freiwiligen" Monate auch nicht meine 6 Wochen Pflichtpraktikum erfüllen könnte und somit auch quasi gezwungen bin, das Urlaubssemester zu nehmen. Ich hoffe jemand kann mir helfen. Da ich während dem Urlaubssemester auch kein Bafög bekomme, wäre es ohne Halbweisenrente und Kindergeld ziemlich mau finanziell. Vielen Dank und liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tamara,

bezüglich der Klärung, ob Ihnen Halbwaisenrente gezahlt wird, hilft nur eine schriftliche Anfrage bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Fragen zum Kindergeld beantwortet die Familienkasse.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

1, 2, 3, 4am 06.12.2015 | 14:39
Tamaraam 06.12.2015 | 14:46
Demnach müsste der Anspruch ja bestehen, verstehe ich das richtig? Ich werde 36h/Woche arbeiten und auch das Berufsbildung passt zu meinem Studiengang und meinem Berufswunsch.
W*lfgangam 06.12.2015 | 14:49
Hallo Tamara, http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Klären Sie den Sachverhalt mit Ihrem Rententräger, ob die geforderte Ausbildung während der Beurlaubung noch vorliegt. Fragen zum Kindergeld richten Sie bitte an Ihre Familienkasse/Arbeitsamt. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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