Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEs geht um die Abfrage/Ermittlung von Einkommen/Hinzuverdienst/sonstigen Leistungen neben einem Rentenbezug/möglichem Rentenbezug.
Wenn Sie kein Arbeitsentgelt erzielen, dann ist die Frage nach Arbeitsentgelt mit "nein" zu beantworten.
Die Sozialleistung (Krankengeld oder Arbeitslosengeld) ist an anderer Stelle des Formulars dennoch anzugeben (in aktueller Fassung unter Ziff. 1.4.)
Hallo Uwe,
eine Krankschreibung ist für gewöhnlich nicht Ihre Entscheidung, sondern eine Entscheidung Ihres Arztes (auch wenn man da sicherlich bedingt versuchen kann Einfluss zu nehmen).
Bei Krankschreibung (insbesondere längerfristig) bestehen keine Ansprüche auf Arbeitslosen-, sondern auf Krankengeld.
In beiden Fällen (Krankengeld und 1/2 Rente, wie auch Arbeitslosengeld und 1/2 Rente) wird eine Verrechnung der jeweiligen Leistungen stattfinden.
Schönen Dank an die Unterstützer des Forums, die auch hier über´s Wochenende mal wieder keine Frage unbeantwortet gelassen haben.
Vielen Dank dafür
Ich hatte die Bemerkung zum Arbeitslosengeldbezug NACH Aussteuerung (KK) nicht korrekt wahrgenommen.
Insofern ist der Hinweis von `schade` durchaus beachtenswert. Wie das Arbeitsamt bei fortbestehender/längerfristiger Krankmeldung reagiert, müsste bitte dort erfragt werden.
Guten Morgen sollte man sich jetzt noch weiter Krank schreiben lassen? Danke fürs Lesen nette GrüßeHallo Uwe, sofern Sie tatsächlich eine teiweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit erhalten, so sind Sie nach Einschätzung der DRV - in Ihrer letzten beruflichen Tätigkeit nur noch unter 6 Stunden täglich - auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vollschichtig erwerbsfähig. Wegen der vollschichtigen Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt steht Ihnen weiterhin ALG I zu, welches ggf. auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung angerechnet wird. Je nach Dauer des weiteren Anspruches auf ALG I lohnt es sich vor einem Widerspruch übrigens zu prüfen, ob die halbe Rente + das ALG I nicht höher sind als die volle Rente. Gggfs. fahren Sie mit einem späteren Überprüfungsantrag kurz vor Auslaufen des ALG I besser (oder dann den Wechsel in eine Altersrente ?) MfG zeldaHallo zelda und Danke für deinen Rat, genau so werde ich es machen schönen Rest Sonntag wünche ich dir
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