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Experten-Antwort

Hallo bin 60 und in September Berufunfähig aus Reha entlassen wurden.

von uewxy22.03.2018 | 22:07
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13 Antworten

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Hallo ich habe im anfang Januar EM- Rente beantragt. Und habe noch paar Fachärztliche untersuchen gehabt, und werde noch weitere haben,nun habe Gestern ein Schreiben von der DRV bekommen,ihr Rentenantrag -,ihr Hinzuverdiens, und ein Formular ( R3501-00)zur Erklärung meines Hinzuverdienst ? ich bin aber seit November Arbeitslos nach aussteuerung der KK . Frage weiß jemand was es damit auf sich hat? viel dank uwe

4 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 23.03.2018 | 08:54

Es geht um die Abfrage/Ermittlung von Einkommen/Hinzuverdienst/sonstigen Leistungen neben einem Rentenbezug/möglichem Rentenbezug.

Wenn Sie kein Arbeitsentgelt erzielen, dann ist die Frage nach Arbeitsentgelt mit "nein" zu beantworten.

Die Sozialleistung (Krankengeld oder Arbeitslosengeld) ist an anderer Stelle des Formulars dennoch anzugeben (in aktueller Fassung unter Ziff. 1.4.)

Experten-Antwortam 26.03.2018 | 11:38

Hallo Uwe,

eine Krankschreibung ist für gewöhnlich nicht Ihre Entscheidung, sondern eine Entscheidung Ihres Arztes (auch wenn man da sicherlich bedingt versuchen kann Einfluss zu nehmen).

Bei Krankschreibung (insbesondere längerfristig) bestehen keine Ansprüche auf Arbeitslosen-, sondern auf Krankengeld.

In beiden Fällen (Krankengeld und 1/2 Rente, wie auch Arbeitslosengeld und 1/2 Rente) wird eine Verrechnung der jeweiligen Leistungen stattfinden.

Experten-Antwortam 26.03.2018 | 11:00

Schönen Dank an die Unterstützer des Forums, die auch hier über´s Wochenende mal wieder keine Frage unbeantwortet gelassen haben.

Vielen Dank dafür

Experten-Antwortam 26.03.2018 | 15:23

Ich hatte die Bemerkung zum Arbeitslosengeldbezug NACH Aussteuerung (KK) nicht korrekt wahrgenommen.

Insofern ist der Hinweis von `schade` durchaus beachtenswert. Wie das Arbeitsamt bei fortbestehender/längerfristiger Krankmeldung reagiert, müsste bitte dort erfragt werden.

9 Antworten

senf-dazuam 23.03.2018 | 08:46
Ihr Rentenantrag wird bearbeitet und man frgat, ob ein Hinzuverdienst besteht und wie hoch dieser ist. Füllen Sie das Formular wahrheitsgemäß aus, schicken Sie es an die DRV zurück und freuen Sie sich auf die Rentenzahlung. Ein schönes Wochenende!
uweam 23.03.2018 | 09:17
Danke schön und ihnen auch ein schönes Wochenende
Schorscham 23.03.2018 | 10:38
Besser nicht zu früh freuen! Diese Formulare werden standardmäßig verschickt, wenn eine EM-Rente beantragt wurde. Ob die beantragte Rente auch bewilligt wird, ist noch keinesfalls sicher. MfG
uweyxam 24.03.2018 | 16:21
hallo also Rentenbescheid kam heute,1/2Rente BU-Rente. Muss ich jetzt alles annehmen was das Arbeitsamt mir vermittelt?und bekomme ich noch Arbeitslosengeld. Will auch am Montag gegen den Bescheid einspruch erheben. gruß uwe
Fortitude one am 24.03.2018 | 17:55
Hallo Uwe, demnach bekommst du die teilweise EMR. Deine Leistungsfähigkeit liegt zwischen 3-6 Stunden. Also hast du gesundheitliche Einschränkungen und kannst nicht alle vermittelten Arbeitsstelle annehmen. Bitte bespreche dies mit Deinem AfA Vermittler. ALG1 wird dir nicht zustehen. Eventuell gibt es in Deiner Region keine geeignete Teilzeitstelle und du erhälst eventuell die volle EMR aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes. Den Widerspruch solltest du in Rücksprache mit deinen Fachärzten und eventuelle fachliche Unterstützung, in der eingehaltenen Frist widersprechen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit
zeldaam 25.03.2018 | 18:15
Hallo Uwe, sofern Sie tatsächlich eine teiweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit erhalten, so sind Sie nach Einschätzung der DRV - in Ihrer letzten beruflichen Tätigkeit nur noch unter 6 Stunden täglich - auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vollschichtig erwerbsfähig. Wegen der vollschichtigen Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt steht Ihnen weiterhin ALG I zu, welches ggf. auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung angerechnet wird. Je nach Dauer des weiteren Anspruches auf ALG I lohnt es sich vor einem Widerspruch übrigens zu prüfen, ob die halbe Rente + das ALG I nicht höher sind als die volle Rente. Gggfs. fahren Sie mit einem späteren Überprüfungsantrag kurz vor Auslaufen des ALG I besser (oder dann den Wechsel in eine Altersrente ?) MfG zelda
uweam 26.03.2018 | 11:12
Hallo Uwe, sofern Sie tatsächlich eine teiweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit erhalten, so sind Sie nach Einschätzung der DRV - in Ihrer letzten beruflichen Tätigkeit nur noch unter 6 Stunden täglich - auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vollschichtig erwerbsfähig. Wegen der vollschichtigen Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt steht Ihnen weiterhin ALG I zu, welches ggf. auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung angerechnet wird. Je nach Dauer des weiteren Anspruches auf ALG I lohnt es sich vor einem Widerspruch übrigens zu prüfen, ob die halbe Rente + das ALG I nicht höher sind als die volle Rente. Gggfs. fahren Sie mit einem späteren Überprüfungsantrag kurz vor Auslaufen des ALG I besser (oder dann den Wechsel in eine Altersrente ?) MfG zelda
Hallo zelda und Danke für deinen Rat, genau so werde ich es machen schönen Rest Sonntag wünche ich dir
Guten Morgen sollte man sich jetzt noch weiter Krank schreiben lassen? Danke fürs Lesen nette Grüße
Schadeam 26.03.2018 | 12:26
......und da Sie bereits ausgesteuert sind, dürfte es kein Krankengeld geben (aber das entscheidet Ihre krankenkasse). So gesehen könnten Sie sich mit einer Krankmeldung Ihr ALG - über das das Arbeitsamt entscheidet - zerschießen........ Ist vielleicht keine so tolle Idee? :) ?
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