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Handwerker Pflichtbeiträge

von herbert20.12.2007 | 13:12
1486 Ansichten
6 Antworten

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wie hoch und wie lange sind die Pflichtbeiträge eines neu gegründeten Handwerks. Ich meine wenn man sich selbständig macht als bauhandwerker

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 20.12.2007 | 15:26

Informationen zu dieser Thematik enthält die Broschüre "Die gesetzliche Rente: Gut gesichert in die Selbständigkeit". Die Broschüre können Sie auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de einsehen bzw. herunterladen.

5 Antworten

Steffenam 20.12.2007 | 13:56
Es müssen 18 Jahre an Pflichtbeiträgen in Ihrem Versicherungskonto sein (inkl. der bereits gezahlten Pflichtbeiträge wegen abhängiger Beschäftigung). Das sind also 216 Monate Beschäftigung. Dann können Sie sich befreien lassen. Es sei denn, Sie sind als Handwerker mit einer Kapitalgesellschaft in die Handwerksrolle eingetragen.
Herbertam 20.12.2007 | 14:08
danke steffen, und wie hoch sind diese Beiträge
Brilleam 20.12.2007 | 14:29
ab 01.01.2008: Regelbeitrag (§165 SGB VI)494,52 EUR/Monat halber Regelbeitrag (dto.) 247,26 EUR/Monat oder nach dem tatsächlichen Einkommen, mindestens jedoch 79,60 EUR/Monat (entspricht 19,9% aus 400 EUR fiktivem Mindesteinkommen, auch bei 'negativem Gewinn')
no nameam 20.12.2007 | 14:55
Ich stimme Brille zu, möchte jedoch noch etwas ergänzen: Den halben Regelbeitrag (sog. "Junghandwerkerbeitrag") können Sie nur bis zum Ablauf von drei Kalenderjahren nach Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit zahlen.
Brilleam 20.12.2007 | 15:00
korrekte Ergänzung von no name, hatte ich jedoch aufgrund der Formulierung: 'eines neu gegründeten Handwerks' einfach als gegeben unterstellt!
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