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Experten-Antwort

Handwerker Rentenversicherungspflicht

von Jürgen08.04.2020 | 16:02
95 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sohn macht sich demnächst selbständig und wird in Hanswerksrolle "A" eingetragen. Dadurch wird er ja rentenversicherungspdflichtig. Welcher Beitragssatz wird da angesetzt ? Kann er zwischen dem Regelbeitrag, dem halben Regelbeitrag und dem einkommensgerechten Beitrag. wählen ? MEiner Meinung nach ja. Was ist bei dem halben Regelbeitrag ? Da lese ich immer was von 3 Jahren. Heißt das, das er nur 3 Jahren den halben und ab dem vierten Jahr den vollen zahlen muß ? Oder kann er auch nach dem dritten Jahr weiterhin den halben Beitragssatz zahlen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jürgen,

W°lfgang hat Ihre Frage bereits sehr ausführlich beantwortet, wie von ihm empfohlen lassen Sie/Ihr Sohn die steuerliche Seite bitte durch den Steuerberater weiter prüfen bzw. klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W°lfgangam 08.04.2020 | 17:53
Hallo Jürgen, nein. Der halbe Regelbeitrag ist begrenzt auf die ersten 3 Jahre nach Beginn selbständigen Tätigkeit. Danach geht um den vollen Regelbeitrag, oder wahlweise auch nach dem tatsächlichen Einkommen, dem sogenannter einkommensgerechten Beitrag von 18,6 % nach dem steuerrechtlich ermittelten Gewinn. Diesen Beitrag nach Einkommen kann er natürlich auch von Anfang an wählen, wenn er unter dem halben Regelbeitrag liegen würde. Dafür müsste der steuerrechtliche Gewinn *) aber deutlich unter 20.000 € liegen, um den halben Regelbeitrag noch zu unterschreiten. Mehr dazu finden Sie in diesem Merkblatt/Ziff. 4: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Gruß w. *) PS: Hier finden Sie natürlich noch Brachial-Wissen dazu: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… ...lassen Sie das dann lieber vorab vom Steuerberater ermitteln/vom Finanzamt dann gesichert feststellen :-)
Jürgenam 08.04.2020 | 21:03
Herzlichen Dank, er will halt 2-gleisig fahren. Also DRV und Basisrente. Also wäre sinnvoll in den ersten 3 Jahren halber Regelbeitrag, danach voller Regelbeitrag. Dazu ein "kleine" Basisrente, die man am Jahresende je nachdem, wie es läuft mit Einmalzahlungen bedienen kann. Steuerlicher Gewinn dürfte relativ schnell im 6-stelligen Bereich im Jahr liegen.
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