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Hartz IV und private BU-Rente

von berti24.04.2008 | 13:08
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich möchte eine private BU-Versicherung abschließen. Über die Höhe bin ich mir in einem Punkt nicht sicher: Sollte ich nach BU-Bedingungen des Versicheres BU-Rente beziehen, jedoch ich keine gesetzliche EMR bekommen, wird dann diese private Rente auf die Grundsicherung angerechnet? bzw. wird meine BU-Rente der EMR angerechnet? Vielen Dank für die Antworten

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 24.04.2008 | 14:43

Hallo Berti,

ob Leistungen einer privaten Berufsunfähigkeitsrente auf das Arbeitslosengeldes II (Hartz IV ) angerechnet werden, erfragen Sie bitte beim zuständigen Leistungsträger. Die gesetzliche Rentenversicherung kann hierzu leider keinerlei Auskünfte erteilen.

16 Antworten

Rosannaam 24.04.2008 | 13:18
Hallo Berti, zu Ihrer 2. Frage: eine private BU-Rente wird NIE auf eine gesetzl. EM-Rente angerechnet. Zu Ihrer 1. Frage kann ich leider keine konkreten Angaben machen. Ich vermute aber, da die private BU-Rente auch "Einkommen" ist, dass eine Anrechnung erfolgt. Vielleicht kann Ihnen jemand anderes diese Frage beantworten. MfG Rosanna.
Rente mit Siebenundsiebzigam 24.04.2008 | 13:55
Wenn Sie über die Mittel verfügen sollten, sich gegen das Risiko der Rente mit 77 abzusichern, sorgen Sie auch auf diesem Gebiet vor. http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,518830,00.html Ich empfehle die Beiträge von Maria L. Ihr Amadé
Amadéam 24.04.2008 | 13:35
Die Vermutung von Rosanna ist Realität und schon jetzt geltendes Recht. Eine BU-Versicherung abzuschließen, die unter Hartz IV-Niveau liegt, ist rausgeworfenes Geld !!! Als Untertan - pardon Staatsbürger - sollten Sie doch langsam wissen, was das Ansinnen des Staates ist?
Steuerzahleram 24.04.2008 | 13:57
Selbstverständlich sollten Sie unverzüglich handeln und einen privaten BU-Rentenvertrag abschließen! Das ist auf jeden Fall besser, als hinterher den Steuerzahlern auf der Tasche zu liegen. Warum wird es eigentlich immer so negativ gesehen, dass eigenes Einkommen auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet wird? Betrachten Sie das Ganze doch einmal von der Seite, dass jemand, der über eigenes Einkommen verfügt, ganz oder teilweise auf steuerfinanzierte staatliche Fürsorgeleistungen, die, damit es etwas schöner klingt, als Grundsicherungsleistungen bezeichnet werden, gut und gerne verzichten kann. Man kündigt ja auch nicht sofort seinen Arbeitsplatz, nur weil das Arbeitseinkommen den Arbeitslosengeldanspruch schmälert!
Nachlieferung der gestzlichen Grundlagenam 24.04.2008 | 13:50
Hier ist der Grundsatz des Nachranges von Hartz IV gegenüber allen anderen Einkünften abgelegt: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0200… Schauen Sie bitte auch in den § 3 Abs. 3 SGB II http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0200… Ihre Frage nach der Anrechnung auf Hartz IV wird konkret beantwortet durch § 11 Abs. 1 SGB II http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0201… Den § 12 SGB II sollten Sie unbedingt auch studieren! http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb… F F (fiel Fergnügen) Mit freundlichem Gruß Amadé
Rosannaam 24.04.2008 | 14:52
Hallo Amadé, folgender Aussage von Ihnen: "Eine BU-Versicherung abzuschließen, die unter Hartz IV-Niveau liegt, ist rausgeworfenes Geld !!!" kann ich mich nicht anschließen. Wenn jemand eine private BU-Rentenversicherung abschließt, MUSS er doch nicht gleichzeitig davon ausgehen, dass er mal Hartz-IV-Empfänger wird. Er kann ja in seinem Beruf berufsunfähig sein, in einer anderen Beschäftigung aber noch mehr als geringfügig verdienen! Bei der privaten BU-Rente wird ein Verdienst ja nicht angerechnet. >>Als Untertan - pardon Staatsbürger - sollten Sie doch langsam wissen, was das Ansinnen des Staates ist?<< Diesbezüglich kann ich mich nur GANZ den Ausführungen von @Steuerzahler anschließen: Wer bezahlt denn die Grundsicherungsleistungen, Sozialhilfe, Hartz-IV-Leistungen? Etwa die Politiker, die uns allen immer mehr ans Geld wollen? Nein, ALLE STEUERZAHLER! Jeder, der momentan dazu imstande ist, sollte für sich selbst sorgen und vorsorgen. MfG Rosanna.
Vorsichtam 24.04.2008 | 16:34
Richtig!!! Ohne populistische Verzerrungen und Äußerungen - wie von manchen Spezialisten hier!! Schönen Feierabend!
Rente mit Siebenundsiebzigam 24.04.2008 | 22:23
Wenn das Leistungsvermögen noch dergestalt ist, dass man neben der privaten BU-Rente noch was hinzuverdienen ver mag, halte ich Ihren Einwand für teilweise berechtigt. Wer aber keine Chance hat, dem folgenden Wahnsinn zu entgehen, http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,518835,… sollte auch die private BU sausen lassen. Hier stimmt was nicht am geldsaugenden System. Das Problem kann man leider nicht weglöschen, wie vielleicht diesen Beitrag. Es kommt mehr und mehr auf die Tagesordnung. Danke für Ihren Beitrag. Viele Grüße Amadé
Rente mit Siebenundsiebzigam 24.04.2008 | 22:42
Achten Sie bei einem möglichen Abschluss einer privaten BU-Rente darauf, dass Sie wenigstens bis 74 versichert sind. Sie könnten dann wenigstens die VORGEZOGENE Altersrente in Anspruch nehmen und hätten dann nur 7,2 % Abschlag. Gruß Amadé Auf http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,518830,00.html wird insoweit hingewiesen.
Wolfgang Amadeusam 24.04.2008 | 23:15
Was die Aussage der Expertin angeht, dass sie keine Angaben machen kann, ob eine private Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird, mach mich völlig baff, werden doch von der Rentenversicherung regelmäßig Anträge auf Grundsicherung verschickt und entgegengenommen und in diesen Anträgen wird unter der Rubrik anrechenbare Einkommen nach privaten Renten gefragt. Verstehe nicht, wie Mitarbeiter(innen) der Rentenversicherung solche Anträge ausfüllen können, wenn sie keine Ahnung haben, was dahinter steckt. Was die Rente mit 74 betrifft (mit 7,2 % Abschlag), sehe ich nicht ganz so schwarz wie Amadé, ich hoffe ja nicht, dass einmal Professor Sinn Bundeskanzler wird, sonst sehe ich allerdings schwarz. Aber von folgendem kann man mit Sicherheit ausgehen: Die aktuelle Regelung der Anhebung der Rente auf 67 ist ja mit Jahrgang 1964 abgeschlossen. Die Jahrgänge 1965 und jünger können heute schon davon ausgehen, dass die Rente beginnend mit dem Jahrgang 1965 weiter angehoben wird; ob auf 68, 69 oder 70, das wird sich noch zeigen (70 wäre ja eine runde Zahl). Das Verhältnis zwischen ältere und jüngere Generation fängt ja jetzt schon an, wie die Diskussion um die Rentenanpassung zeigt, etwas vergiftet zu sein, wobei das Ganze nicht überschätzt werden soll, da von den Medien etwas hochgespielt. Aber ich sage voraus, das Ganze ist nur ein kleines Lüftchen im Vergleich zu dem, was dazu in der Zukunft noch kommen wird. Ich sage jetzt schon einen Krieg der Generationen voraus.
Maria L.am 25.04.2008 | 00:10
Rente bald erst mit 77? Alaaf! Helau! Ist schon wieder der Elfte im Elften? Soll man nun lachen oder weinen? Das ist ja besser als jedes Kabarett. Meine private Altersvorsorge habe ich gesichert, mich berührt diese Diskussion nur noch am Rande, obwohl auch ich manchmal noch meinen Rentenanwartschaften hinterhertrauere. Ich habe was viel Besseres gewonnen, nämlich eine sichere Perspektive für eine gute Altersabsicherung. Das ist auch für die große Mehrheit der gesetzlich Rentenversicherten möglich, sofern sie noch mind. 15-20 Jahre Zeit bis zum Rentenalter haben. Leute, es geht! Ihr müßt Euch nur endlich mal unabhängig informieren (unabhängig von Interessen des Staates und unabhängig von den Interessen der Finanzbranche). ===> HIER: www.finanzuni.org Gruß, Maria L.
Heinericham 25.04.2008 | 08:33
Hallo, die Anträge werden automatisch mitgesandt, wenn die Rente einen gewissen Wert nicht erreicht. Die Anträge werden durch die Rentenversicherungs nicht bearbeitet: Wenn diese doch beim RV-Träger eingehen sollten, werden diese an den zuständigen Träger (z.B. Landratsamt) weitergeleitet. Daher können die Mitarbeiter der Rentenversicherung auch nicht wissen, was wann wie oder warum angerechnet wird oder nicht und ob es Freibeträge oder sonstwas gibt. MfG
Rosannaam 25.04.2008 | 09:34
So ist es! Da spricht einer aus der Branche und der Praxis.
Klarstelleram 25.04.2008 | 09:56
Die Mitarbeiter der Rentenversicherung sind verpflichtet, den Antrag auf Grundsicherung entgegenzunehmen und dabei auch beim Ausfüllen behilflich zu sein. Dass eine private Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird, steht in den Erläuterungen zum Ausfüllen des Grundsicherungsantrages. Man kann doch erwarten, dass, wenn jemand für das Ausfüllen von Anträgen zuständig ist, dass er dann auch die offiziellen Erläuterungen zum Ausfüllen des Antrages kennt. Alles andere sind Ausflüchte.
Rosannaam 25.04.2008 | 13:24
"Die Mitarbeiter der Rentenversicherung sind verpflichtet, den Antrag auf Grundsicherung entgegenzunehmen und dabei auch beim Ausfüllen behilflich zu sein." Falsch! Der Antrag ist beim zust. Leistungsträger, also beim Sozialamt, Bereich Grundsicherung, zu stellen. Er KANN AUCH BEIM RV-TRÄGER EINGEREICHT WERDEN, DER IHN DANN WEITERLEITET! So steht es auch im Info-Material zur Grundsicherung und so haben wir es 2003 gelernt. Wir haben eine grundsätzliche Beratungs- und Informationspflicht über die allgemeinen Leistungsvoraussetzungen und das Verfahren nach dem GSiG, nicht aber über den individuellen Leistungsanspruch nach dem GSiG! Mitarbeiter der RV-Träger sind deshalb keineswegs VERPFLICHTET, den Antrag auszufüllen oder dabei behilflich zu sein. Natürlich wird ein guter Mitarbeiter im Einzelfall dabei helfen (können), aber nicht MÜSSEN. Deshalb MUSS er auch nicht die Bedingungen, Freibeträge etc. für einen Anspruch auf Grusi-Leistungen kennen. Das ist der kleine, feine Unterschied. Und von 100 Grusi-Anträgen, bei denen eine ärztl. Begutachtung durch die Ärzte der DRV erfolgen muss und die deshalb auf unseren Schreibtischen landen, habe ich noch keinen einzigen Antrag gesehen, der von einem Mitarbeiter der DRV AUSGEFÜLLT wurde. Und jetzt sollten wir es doch mal gut sein lassen. Ich weiß inzwischen, daß die Mitarbeiter der DRV eben doch ALLWISSEND sein SOLLTEN...
Hansam 28.04.2008 | 19:49
Hier wird wohl Grundsicherung nach dem SGB II und Grundsicherung nach dem SGB XII verwechselt. Ich habe noch nie gesehen, dass die Deutsche Rentenversicherung Hartz IV-Anträge verschickt ...
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