Hallo Coro,
grundsätzlich gilt immer "Reha vor Rente".
Wenn die Aussicht besteht, durch eine Reha eine Rentenzahlung zu verhindern oder zu verkürzen, dann wird auch in einem Weitergewährungsverfahren zunächst einmal eine Reha bewilligt, um den Gesundheitszustand im Anschluss nochmals zu betrachten.
Sie sollten sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und klären, ob eine andere Klinik und ein späterer Starttermin möglich ist.
Beziehungsweise, da das Kind ja jetzt schon in den Brunnen gefallen ist, jetzt sich noch schnell eine andere Klinik zu wünschen und ein anderes Startdatum?
Ja das weiß ich, ich würde dann Krankengeld bekommen, das wäre kein Problem
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