Hallo Coro,
grundsätzlich gilt immer "Reha vor Rente".
Wenn die Aussicht besteht, durch eine Reha eine Rentenzahlung zu verhindern oder zu verkürzen, dann wird auch in einem Weitergewährungsverfahren zunächst einmal eine Reha bewilligt, um den Gesundheitszustand im Anschluss nochmals zu betrachten.
Sie sollten sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und klären, ob eine andere Klinik und ein späterer Starttermin möglich ist.