Schwerbehinderte Menschen sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 (höchstmöglicher GdB = 100). Ihre Schwerbehinderung wird durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen. Dieser muss beim Versorgungsamt beantragt werden und bei Rentenbeginn noch gültig sein.
Die Schwerbehinderung besteht erst ab 50 % GdB. Unter 50 % GdB liegt eine Behinderung, keine Schwerbehinderung vor.
Auf den Anspruch oder die Höhe einer Rente wegen Erwerbsminderung hat der Grad der Behinderung keinen Einfluss.
Eine Neuberechnung der Rente wegen Erwerbsminderung ist wegen der Änderung des Grades der Behinderung (Verschlimmerung) nicht möglich. Wie schon ausgeführt hat der Grad der Behinderung keinen Einfluss auf die Rente wegen Erwerbsminderung. Wahrscheinlich wurde Ihnen empfohlen, die "Altersrente für Schwerbehinderte Menschen" als Folgerente wegen Alters zu beantragen.
Das Eintrittsalter für eine Regelaltersrente liegt für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, bei 65 Jahren. Für danach geborene Versicherte wird die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67. Schwerbehinderte Menschen können aber auch früher in Rente gehen, wenn sie die Voraussetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllen.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Frauen und Männer erhalten, die
1. bei Beginn der Rente schwerbehindert oder – bei vor 1951 geborenen Versicherten – berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis Ende 2000 geltenden Recht sind und
2. die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen.
Für nach 1950 geborene Versicherte führt Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht mehr zu einem Altersrentenanspruch.
Wurden Sie vor 1952 geboren, liegt die Altersgrenze für diese Rente beim vollendeten 63. Lebensjahr. Sie können aber vorzeitig mit einem Abschlag von 10,8 Prozent ab 60 in Rente gehen.
Aus Vertrauensschutzgründen können Sie sogar ohne Abschlag ab 60 in Rente gehen, wenn Sie bis zum 16. November 1950 geboren sind und am 16. November 2000 schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis 2000 geltenden Recht waren.
Wurden Sie 1952 bis 1963 geboren, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise angehoben. Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 65. Sie können die Altersrente jedoch vorzeitig mit Abschlag in Anspruch nehmen.
Vertrauensschutz: Wenn Sie vor dem 1. Januar 1955 geboren wurden, vor dem 1. Januar 2007 mit Ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart haben und am 1. Januar 2007 schwerbehindert waren, können Sie aus Vertrauensschutzgründen weiterhin mit 63 Jahren ohne Abschlag in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen. Das Gleiche gilt, wenn Sie vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden, am 1. Januar 2007 schwerbehindert waren und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben. Mit einem Abschlag von 10,8 Prozent können Sie die Rente dann vorzeitig bereits mit 60 in Anspruch nehmen.
Die Voraussetzungen können Sie in der Broschüre "Die richtige Altersrente für Sie" der Deutschen Rentenversicherung nachlesen unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
Wenn Sie eine Altersrente beziehen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen (ausgenommen die Regelaltersrente als Folgerente von Amts wegen). Der Antrag ist sehr wichtig für den Rentenbeginn. Stellen Sie den Antrag auf Altersrente schon vorzeitig (zum Beispiel etwa drei Monate vor dem maßgeblichen Geburtstag) oder innerhalb von drei Kalendermonaten nach Ablauf des Monats, in dem Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (zum Beispiel Vollendung des 60., 63. oder 65. Lebensjahres), dann beginnt die Altersrente von dem Monat an, zu dessen Beginn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Vereinbaren Sie einen Termin zur Klärung weiterer Fragen oder zur Antragsaufnahme mit einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und lassen Sie sich dort neutral und für Sie kostenfrei beraten. Adressen und Telefonnummern unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati…
oder den Termin online selbst buchen unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati…