Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Hat Schwerbehinderung Einfluß auf EU Rente

von Elke Brot11.01.2011 | 10:16
31423 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich erhalte seit 2000 eine volle Erwerbsminderungsrente. Damals hatte ich eine Schwerbehinderung von 40 %, nun seit einiger Zeit 50 %. Welchen Einfluß hat das auf die Höhe? Mir wurde zu einer Neuberechnung geraten. Ist das sinnvoll?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von "Schade".

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Schadeam 11.01.2011 | 10:30
Wahrscheinlich ist das nicht sinnvoll, wobei eine "Neuberechnung" der EU Rente nur deshalb weil sich die SB geändert hat ohnehin nicht geht. Aber wahrscheinlich meinen Sie mit Neuberechnung, dass Sie mit 60 die Altersrente beantragen wollen. Aber auch die ist i.d.R. nicht höher als die vorausgegangene EM / EU Rente. Aber was soll die Spekulation im Forum wo keiner Ihre Daten kennt? Fragen Sie doch kurz schriftlich und formlos beim RV Träger nach wie hoch die Altersrente mit 60 wäre. Dann haben Sie eine genaue Antwort.
Angelikaam 11.01.2011 | 10:33
Klare Antwort : Der GdB hat mit einer EM- Rente nichts zu tun . Egal ob 40,50 oder 100 %. Es gibt auch Leute die einen GdB von 100 % haben aber keinen Anspruch auf EM- Rente,da sie noch mehr als 6h täglich arbeiten können. MFG
Nixam 11.01.2011 | 11:30
Hallo Elke! Der Grad der Behinderung hat keine Auswirkungen auf die Höhe einer Erwerbsminderungsrente. Viele Grüsse Nix
chrisam 12.01.2011 | 01:20
Sie erhalten jetzt bereits die Rente wegen voller Erwerbsmiderung. Mehr ist leider für Sie aufgrund Ihrer bisherigen Beitragszahlungen nicht drin. Sicherlich ist Ihre Behinderung die Ursache der bewilligung Ihrer Erwerbsminderungsrente, doch dafür war keine Bestätigung des Versorgungsamtes, sondern die eines Gutachtes der Rentenversicherung notwendig. Eine Zunahme Ihrer Behinderung ist also dafür auch nicht von Bedeutung. Es ist nicht maßgeblich, ob Sie überhaupt einen Schwerbehindertenausweis besitzen oder einen Gdb von 100 haben. Die Rentenhöhe hat damit nichts zu tun. Allein Ihre bisher gezahlten Beiträge und die Beitragsdauer sind hierbei von Bedeutung. Entsprechend wird sich auch bei der Berechnung der Altersrente durch den neubewilligten Schwerbehindertenausweis nichts ändern. Das Versorgungsamt und die Rentenversicherung haben bei der Rentenberechnung nichts miteinander zu tun. Übrigens, auch für die Profis hier: Der Grad der Behinderung wird nicht in Prozent sondern, wie der Name schon sagt, in Grad bezeichnet. Sonst wäre man mit einem GdB von 100 bereits tot.
-_-am 11.01.2011 | 11:55
Schwerbehinderte Menschen sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 (höchstmöglicher GdB = 100). Ihre Schwerbehinderung wird durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen. Dieser muss beim Versorgungsamt beantragt werden und bei Rentenbeginn noch gültig sein. Die Schwerbehinderung besteht erst ab 50 % GdB. Unter 50 % GdB liegt eine Behinderung, keine Schwerbehinderung vor. Auf den Anspruch oder die Höhe einer Rente wegen Erwerbsminderung hat der Grad der Behinderung keinen Einfluss. Eine Neuberechnung der Rente wegen Erwerbsminderung ist wegen der Änderung des Grades der Behinderung (Verschlimmerung) nicht möglich. Wie schon ausgeführt hat der Grad der Behinderung keinen Einfluss auf die Rente wegen Erwerbsminderung. Wahrscheinlich wurde Ihnen empfohlen, die "Altersrente für Schwerbehinderte Menschen" als Folgerente wegen Alters zu beantragen. Das Eintrittsalter für eine Regelaltersrente liegt für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, bei 65 Jahren. Für danach geborene Versicherte wird die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67. Schwerbehinderte Menschen können aber auch früher in Rente gehen, wenn sie die Voraussetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllen. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Frauen und Männer erhalten, die 1. bei Beginn der Rente schwerbehindert oder – bei vor 1951 geborenen Versicherten – berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis Ende 2000 geltenden Recht sind und 2. die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen. Für nach 1950 geborene Versicherte führt Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht mehr zu einem Altersrentenanspruch. Wurden Sie vor 1952 geboren, liegt die Altersgrenze für diese Rente beim vollendeten 63. Lebensjahr. Sie können aber vorzeitig mit einem Abschlag von 10,8 Prozent ab 60 in Rente gehen. Aus Vertrauensschutzgründen können Sie sogar ohne Abschlag ab 60 in Rente gehen, wenn Sie bis zum 16. November 1950 geboren sind und am 16. November 2000 schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis 2000 geltenden Recht waren. Wurden Sie 1952 bis 1963 geboren, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise angehoben. Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 65. Sie können die Altersrente jedoch vorzeitig mit Abschlag in Anspruch nehmen. Vertrauensschutz: Wenn Sie vor dem 1. Januar 1955 geboren wurden, vor dem 1. Januar 2007 mit Ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart haben und am 1. Januar 2007 schwerbehindert waren, können Sie aus Vertrauensschutzgründen weiterhin mit 63 Jahren ohne Abschlag in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen. Das Gleiche gilt, wenn Sie vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden, am 1. Januar 2007 schwerbehindert waren und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben. Mit einem Abschlag von 10,8 Prozent können Sie die Rente dann vorzeitig bereits mit 60 in Anspruch nehmen. Die Voraussetzungen können Sie in der Broschüre "Die richtige Altersrente für Sie" der Deutschen Rentenversicherung nachlesen unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Wenn Sie eine Altersrente beziehen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen (ausgenommen die Regelaltersrente als Folgerente von Amts wegen). Der Antrag ist sehr wichtig für den Rentenbeginn. Stellen Sie den Antrag auf Altersrente schon vorzeitig (zum Beispiel etwa drei Monate vor dem maßgeblichen Geburtstag) oder innerhalb von drei Kalendermonaten nach Ablauf des Monats, in dem Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (zum Beispiel Vollendung des 60., 63. oder 65. Lebensjahres), dann beginnt die Altersrente von dem Monat an, zu dessen Beginn die Voraussetzungen erfüllt sind. Vereinbaren Sie einen Termin zur Klärung weiterer Fragen oder zur Antragsaufnahme mit einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und lassen Sie sich dort neutral und für Sie kostenfrei beraten. Adressen und Telefonnummern unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati… oder den Termin online selbst buchen unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026