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Experten-Antwort

Haupberuflich Dozent / Rentenversicherungspflicht befreiung?

von Babamax25.10.2019 | 15:59
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Hallo, ich habe eine Frage. Bei einem Bewerbungsgespräch als Dozent bei der XXXXXX XXXXXXX XXXXXXX wurden 18,- bis 20,-Euro auf Honorarbasis angeboten. Die Arbeitszeit geht von 8-13 Uhr 5 Tage die Woche. Wenn ich davon alle Abgaben wie auch Renten und Krankenversicherung zahlen soll/muss, bin ich doch unter dem gesetzlichen Mindestlohn. Gilt dieser hier nicht ? Nach Aussage der Mitarbeiterin würde viel Kräfte seit Jahren dafür jeden Tag tätig sein. Kann man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen oder wie funktioniert das. Denn auf Nachfrage bezahlt dort keiner Rentenversicherung. Wohin muss ich mich wenden.? Bei der Arbeitszeit kann es sich ja kaum um Nebenberufliche Dozenten/ Honorarkräfte handeln. Oder komme ich da sogar in den Bereich der Scheinselbstständigkeit. Wie kann ich das vermeiden? Nach Rückfrage bei andern Bildungsträgern wurde mir dieser Sachverhalt genauso geschildert. Also gehe ich davon aus das man sich von der Rentenversicherung befreien lassen kann.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Babamax,

den ausführlichen Antworten von Rudi und W°lfgang zur Versicherungsplicht kraft Gesetzes als selbstständiger Dozent schließen wir uns an.

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8 Antworten

Rudiam 25.10.2019 | 16:38
Ein paar Begrifflichkeiten Befreiung ist nur dann möglich, wenn grundsätzlich auch Versicherungspflicht festgestellt wird. Befreiung als abhängig Beschäftigter ist eher die Ausnahme. Einnahmen aus Honorarverträgen ist nicht gleichzusetzen mit dem Arbeitseinkommen (im Sinne der Sozialversicherung) bzw. dem Gewinn (im Sinne des Steuerrechts). Schließlich machen Sie doch neben den Einnahmen noch Ausgaben steuerrechtlich geltend, oder? Einnahmen, sind nicht die Grundlage einer Beitragsberechnung; weder Sozialbeiträge wie Rente, noch Steuern. Versicherungsfreiheit besteht dann, wenn dem Grunde nach Versicherungspflicht vorliegt - auf Grund der Art der Beschäftigung/Tätigkeit - aber in Hinblick auf das Arbeitseinkommen/Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt derzeit 450 EUR / Monat bzw. 5400 EUR / Kalenderjahr; sowohl bei abhängig Beschäftigten als auch bei selbständig Tätigen. Das für selbständig Tätige, die einen Honorar ja schließlich selbst aushandeln, auch ein Mindestlohn gilt, quasi ein Mindesthonorar, wäre mir neu. Bin aber kein Experte was Arbeits- bzw. Zivilrecht betrifft. "Abgaben" zur Sozialversicherung zahlen Sie nur dann, wenn Sie im jeweiligen Sozialversicherungszweig auch Versicherungspflichtig sind. Grundlage der "Abgabe" ist das Arbeitseinkommen. Das muss ja kein Maßstab für Sie sein. Wenn alle anderen sich unter Wert verkaufen/verhandeln, muss das ja nicht auch auf Sie zutreffen. Wenn Sie abhängig beschäftigt sind, können Sie sich nicht befreien lassen, es sei den, Sie haben zufällig noch den Beamtenstatus las Lehrer inne, sodass ein anderweitiges Altersabsicherungssystem im Hintergrund besteht. Sofern Sie selbständig tätig sind, unterliegen Sie als Lehrende/r zumindest der Rentenversicherungspflicht, sofern im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Ob Sie selbständig Tätig oder abhängig beschäftigt sind, kann mit Hilfe eines Statusfeststellungsverfahrens geklärt werden. (**Aber wenn Sie Ihren Auftraggeber/Arbeitgeber dies ankündigen, kann man davon ausgehen, dass ein Arbeitsvertrag/Honorarvertrag nicht zustande kommen wird. Denn wenn im Ergebnis rauskommt, dass Sie und die anderen eigentlich abhängig beschäftigt sind, kann das für die Schule ganz schön teuer werden). Grundsätzlich prüft die Einzugsstelle (i.d.R. Krankenkasse), ob es sich bei der Arbeit um eine abhängige versicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit handelt; Auch die Prüfung durch die "Clearingstelle" ist möglich: Beachten Sie dazu diesen Link https://deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeb… Deutsche Rentenversicherung Bund - Clearingstelle - Quedlingburger Str. 5 10589 Berlin Der Begriff "befreien" bzw. "Befreiung" passt in Ihrer Schilderung irgendwie nicht - zumindest aus rentenrechtlicher Sicht.
W°lfgangam 25.10.2019 | 19:36
Zitat von Babamax anzeigenausblenden
Hallo Babamax, aus Sicht DRV sicher nicht! Selbständig Tätige, die 'lehrend' tätig sind (klassich: der Dozent), unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der DRV - wenn der steuerrechtliche Gewinnn aus dieser Tätigkeit die Geringfügigkeitsgrenze von 5400 EUR/Jahr überschreitet. Sollte dem so sein, sind Sie Kraft Gesetz nicht in einer 'Grauzone', sondern verpflichtet, der DRV diese versicherungspflichtige selbständige Tätigkeit innerhalb von 3 MOnaten nach Aufnahme anzuzeigen, damit die entsprechenden Modalitäten zur Versicherungspflicht/Beitragszahlung festgelegt werden können. Mehr Info finden Sie hier, speziell unter Ziff. 4.: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Gruß w. PS: IHRE weiteren Gedanken liegen in der 'Grauzone' ...liegt bei jedem Betroffenen selbst, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Neben CD's von Steuerflüchtigen werden demnächst auch CD's von SV-Flüchtingen (AN- wie AG-seitig) auftauchen ...Ihr Name ist da hoffentlich nicht enthalten ;-)
Babamaxam 25.10.2019 | 18:39
Danke für die Antwort. Dann gehe ich mal von einer grau Zone aus. Das würde ja bedeuten das alle Bildungsträger entweder scheinselbstständige Beschäftigen. Bzw. das die meisten Honorardozenten gegen geltendes Recht verstoßen um mit dem gebotenen Geld auszukommen. Die Arbeitsagenturen zahlen so wenig das man System dahinter vermuten muß. Das geschieht mit willen der Regierung und alle drücken die Augen zu. Sonst gäbe es keine Bildungsmaßnahmen. Da sollte man sich mal drum kümmern. Die Zahl ist ja so groß nachdem ich jetzt Google bemüht habe. Da fehlen in der Rentenkasse ja so viele ein Zahler ich bin echt erstaunt das sich da keiner drum kümmert.
Max4.0am 25.10.2019 | 20:25
Wenn Sie das tun, was ich vermute - dann handelt es sich ganz klar bei Ihnen im Bildungsbereich um einen prekären Job und bei der betreffenden Schule um eine Klitsche. Das sind nach meinem Dafürhalten all diejenigen, die Hungerlohn bezahlen. Nein, es ist keine Grauzone. Als Dozent sind Sie leider verpflichtet, Sozialversicherungsbeträge abzuführen. Dies nicht zu tun, verletzt das Gesetz. Und kann sehr schnell sehr teuer werden, wenn Sie bzw. Ihre Schule überprüft und gecleart werden. M.W. kann für 4 Jahre zurückgefordert werden. Es ist in diesem Bereich eher die Ausnahme, dass die Schulen als Arbeitsgeber "entlarvt" werden, die Scheinselbstständige beschäftigen. Eher werden die betroffenen Dozenten zur Kasse gebeten, obwohl sie sehr wohl abhängig beschäftigt arbeiten, denn sie haben in fast nichts die Freiheit, ihren Job wirklich autonom auszuführen. Es wird fast ALLES vorgegeben. Es wird sich nur was ändern, wenn selbstständige/freiberufliche DozentInnen sich nicht mehr unter Wert verkaufen und konsequent solche absolut lächerlichen Angebote ablehnen. Sonst ist Altersarmut garantiert.
Babamaxam 26.10.2019 | 12:03
Es sind Namenhafte Bildungsträger. Laut Aussage der Akademien zahlt die Arbeitsagentur so wenig das die Dozenten nur 18-20 Euro bekommen können. Dann ist es wohl so das die meiste Dozenten das Risiko eingehen nicht geprüft zu werden. Ich selbst habe mich endschieden da nicht mitzumachen und suche weiter. Die Großen Bildungsträger werden ja nicht zur Kasse gebeten und die kleine Dozenten wohl sehr selten geprüft. Sonst könnten ja nicht wie mir geschildert Dozenten seit 6 Jahren tätig sein ohne Rentenversicherung gezahlt zu haben. Bei der Vielzahl der Schulen und Bildungsmaßnamen die diesen Satz von nur max. 20,-Euro Zahlen kommen viele Dozenten zusammen. Dies erstaunt mich sehr. Die meisten wisssen sicher nicht das Sie Zahlen müssen. Gut das mein Steuerberater mich direkt darauf hingewiesen hat.
Max4.0am 26.10.2019 | 14:51
Zitat von Babamax anzeigenausblenden
Ist/War angeblich das Goethe-Institut auch. (namhaft) Ich bleibe dabei: Die Bildungsträger, die so wenig zahlen, sind Klitschen, und meist Schulen, die es in wenigen Jahren nicht mehr geben wird. Von Wertschätzung kann man hier mitnichten reden. Sind oft Leer-, und nicht Lehrkräfte. Was hat die Arbeitsagentur damit zu tun? Meinen Sie sie als Zahlungsträger für die TeilnehmerInnen? Auch das ist ein Totschlagargument, weil a) die Schule nicht in der Lage ist, sich auf dem freien Markt andere Klientel zu suchen - SelbstzahlerInnen, BAMF (Mindesthonorar 35,00 Euro; auch bei diesem Satz noch Altersarmut ...)und andere Projektträger, um damit ihren Auftragshorizont sukzessive um andere Quellen zu erweitern. Schulen, die wirkliches Interesse an der Lehre haben, machen das. b) Zahlt die Arbeitsagentur genügend, um die Lehrkräfte nicht leer ausgehen zu lassen. Gut entschieden, wenn Sie es sich wert sind! Kann man allgemein nicht so sagen - da kenne ich ganz andere Tragödien.
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