Hallo U.B,
da es sich in Ihrem Fall im Rahmen der Selbständigkeit und der abhängigen Beschäftigung um das gleiche Unternehmen handelt (Auftraggeber sowie Arbeitgeber), kann das unter Umständen zu Problemen führen. Daher sollte durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet werden.
Die Clearingstelle prüft inwiefern sich die selbständige Tätigkeit von der abhängigen Beschäftigung unterscheidet und kann somit ggfls. eine Scheinselbständigkeit ausschließen. Das Clearingverfahren kann mit dem Vordruck V0027 eingeleitet und sodann an die Deutsche Rentenversicherung Bund, Clearingstelle, 10704 Berlin versandt werden."
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0027.html
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung