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Experten-Antwort

Haupt und Nebenberuf in der gleichen Firma

von U.B23.01.2024 | 08:26
116 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hätte hierzu mal eine Frage. Bin Hauptberuflich bei einer Metallbaufirma auf 20 Std. angestellt. Arbeite Nebenberuflich in der eigenen kleinen Metallbaufirma. Jetzt benötigt die Firma wo ich Hauptberuflich arbeitet ab und zu eine Hilfe. Kann ich dann in die Firma gehen und Arbeiten und über meinem Nebenberuf eine Rechnung stellen? Gibt es hierzu Probleme? MFG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo U.B,

da es sich in Ihrem Fall im Rahmen der Selbständigkeit und der abhängigen Beschäftigung um das gleiche Unternehmen handelt (Auftraggeber sowie Arbeitgeber),  kann das unter Umständen zu Problemen führen. Daher sollte durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet werden.

Die Clearingstelle prüft inwiefern sich die selbständige Tätigkeit von der abhängigen Beschäftigung unterscheidet und kann somit ggfls. eine Scheinselbständigkeit ausschließen. Das Clearingverfahren kann mit dem Vordruck V0027 eingeleitet und sodann an die Deutsche Rentenversicherung Bund, Clearingstelle, 10704 Berlin versandt werden."

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0027.html

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

ARam 23.01.2024 | 08:32
Ist wohl eher eine arbeitsrechtliche Frage!
kurz und knappam 23.01.2024 | 09:44
Das würde aber wohl. sozialversicherungsrechtlich Probleme geben... Wenn Sie in der Firma eigentlich Teilzeit arbeiten und dann 'Mehrarbeiten' müssen, wären es sozialversicherungspflichtige Überstunden. Wäre für Sie allerdings vermutlich unterm Strich auch günstiger, denn dann würde der Arbeitgeber sich auch an den Sozialabgaben mit beteiligen müssen. Denn wenn Sie als Selbstständiger eine Rechnung stellen, sind Sie selbst verantwortlich für Sozialabgaben und Versteuerung. Und damit das gar nicht erst passieren kann (denn es wäre eine Umgehung der Sozialversicherungspflicht) ist es in der Regel nicht erlaubt, beim Hauptarbeitgeber einen Teil der (gleichen) Arbeit als Angestellter auszuführen und den Rest auf Rechnung.
Najaam 23.01.2024 | 10:32
Das müßten Sie wohl in erster Linie mit Ihrem Arbeitgeber und evtl. einem Anwalt klären. Den AG haben Sie natürlich von vornherein über Ihre eigene (Konkurrenz-?) Firma informiert und seine Zustimmung ... Mit 20h / Woche dürften Sie eh schon versicherungspflichtig sein. Die 'Hilfe' sollte mit Ihrem normalen Job nichts zu tun haben und außerdem als Auftrag an Ihre Firma gehen (Werkvertrag). Ähnliche Konstellationen gab es gerüchtemäßig früher auch schon mal ... Sie sollten natürlich auch andere Auftraggeber nachweisen können.
kurz und knappam 23.01.2024 | 11:10
Zitat von Naja anzeigenausblenden
Und dann kommen die Betriebsprüfer der DRV und schon ist der Ärger vorprogrammiert, das kann der Anwalt dann auch nicht mehr retten. Also besser auch 'Sozialversicherungspflicht' VORHER abklären (hierbei dann möglichst präzise angeben, um welche Tätigkeiten/Leistungen es sich handelt, die aber gravierend abwichen müssen von der eigentlichen Tätigkeit, sonst wird das wohl nichts.
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