Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Hausfrau Riester VBL

von Anke12.12.2007 | 08:34
2221 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Mein Mann riestert bei der VBL. Als ich nachgefragt habe, ob ich als Hausfrau dort riestern kann sagt man mir in der Hotline, das würde nicht gehen. Wo kann ich als Hausfrau riestern?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Ausgangsfrage wurde bereits zutreffend beantwortet - als Nichtmitgelid der VBL können Sie auch nicht über die VBL riestern.

Unabhängig davon besteht gemäß § 79 Satz 2 i.V.m. § 26 I EstG für Sie eine mittelbare Zulagenberechtigung.

Es ist dabei in der Tat schwierig, einen Anbieter zu finden, bei dem Sie ausschließlich auf Basis der Zulagen riestern können - was bleibt dann letztlich nach Abzug von Abschluß/- und Vertriebskosten übrig etc. ?

Dem Beitrag von Amade ist in der Tat Bedeutung beizumessen. Fakt nämlich bleibt, dass Altersvorsorge nicht primär zur Finanzierung des Risikos Gesundheit (damit Zahlung von zusätzl. Beiträgen) abgeschlossen wird - sondern eben um das "Risiko" der Langlebigkeit abzusichern.

Deshalb ist der von user Amade eingefügte Punkt durchaus von Bedeutung.

mfG

8 Antworten

Rosannaam 12.12.2007 | 10:23
Hallo Anke, diese Aussage ist falsch. Da Ihr Ehemann riestert und demnach förderberechtigt ist, sind Sie als Ehepartnerin einer förderberechtigten Person, sofern Sie einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag auf den eigenen Namen abschließen (und vom Ehepartner nicht dauernd getrennt leben, was ich mal unterstelle), ebenfalls förderberechtigt. Ich empfehle Ihnen: Setzen Sie sich bitte nochmals mit einem kompetenten Ansprechpartner bei der VBL (evtl. direkt mit dem Sachbearbeiter, der für die Angelegenheit Ihres Ehemannes zuständig ist) in Verbindung. MfG Rosanna
...am 12.12.2007 | 10:45
Sie sind auf jeden Fall über Ihren Ehemann zulagenberechtigt (siehe Antwort von Rosanna). Ob Sie Ihren Riestervertrag jedoch tatsächlich bei der VBL abschließen können, wage ich zu bezweifeln. Aber Sie können ja einen Riestervertrag bei einem anderen Anbieter abschließen (Versicherungen, Banken etc.)
Steffenam 12.12.2007 | 13:20
Hallo Anke, lassen Sie sich bitte nicht verwirren. Sie können definitiv nicht bei der VBL riestern, da Sie kein Mitglied der VBL sind und es als Hausfrau auch nicht werden können. Sie sind aber mittelbar zulegeberechtigt und können damit bei jedem anderen Anbieter von Riesterprodukten einen Riestervertrag abschließen. Bei einigen Anbietern geht das sogar ganz ohne Eigenbeitrag. Wichtig ist dabei, dass Ihr Mann nicht nur VBL klassik, sondern auch VBLextra hat, damit Sie die vollen zulagen bekommen können.
Amadéam 12.12.2007 | 15:01
Die Aussage der VBL ist vollkommen korrekt. Auf den Beitrag von Steffen wird insoweit hingewiesen. Wer betrieblich riestert (z.B. bei der VBL) und Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenversicherung ist, sorgt in der Regel dafür vor, dass sein Krankenkassenvorstand seine Luxuslimousine weiter fahren kann. Im Betriebsrentenfall wird später bis ca. 1/5 des Rentenbetrages einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt. Erwirtschaftet die VBLextra eine jährliche Rendite von 25% um diesen Verlust auszugleichen? Ihr Ehemann schmeisst vermutlich mit seinem Vorsorgeeifer Geld zum Fenster hinaus. Die ganze Problematik können Sie hier nachlesen: http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de11388&SID=iASyUrTpZrS…
Steffenam 14.12.2007 | 15:08
Dafür gibt sind bei den Produkten der VBL nur sehr geringe Abschlusskosten kalkuliert (bei reinn privaten Riesterprodukten stellen diese einen erheblichen Anteil dar, man spricht bei einigen Anbietern von bis zu 15% des Beitrages insgesamt; also Abschluss- und Verwaltungskosten). Es gibt immer Argumente für und wider.
Amadéam 14.12.2007 | 18:17
...falls noch nicht gelesen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Amadéam 14.12.2007 | 18:11
So simpel ist die Geschichte leider nicht. Gründe: 1. Ein Riester-Banksparplan hat so gut wie keine Verwaltungskosten. Nach momentanen Rechtstand bleiben sowohl die Zulagen im Säckel und es werden auch keine Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge im Leistungsfall der Riester-Rente fällig. Die Hypothek der Vollverbeitragung (bald bis 20% jedes VBL-Rentenbetrages) ist nicht so leicht wegzustecken. Soviel Rendite bringt keine seriöse Anlage, die das ausgleichen geschweige denn dabei noch Gewinn bringen würde. Ausserdem muss noch mehr als die Inflationsrate erwirtschaftet werden, um überhaupt sinnvoll vorsorgen zu können http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,523293,00.html Summasumarum: Nicht das VBL-Produkt ist schlecht, diese startet aber mit der Bleiweste der Vollverbeitragung ins Langstreckenrennen. Wenn Sie meinen, dass das gute Voraussetzungen sind, will ich Ihnen Ihren Glauben nicht nehmen. 2. Das Produkt VBLextra ist mit Gedeih und Verderb an die Gewährung einer Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt. Wird die Lebensarbeitszeit erneut verlängert, ist ein Vorbezug der VBLextra-Rente nicht möglich. Schon die letzte Runde der Anhebung der Altersgrenzen hat bei der VBLextra an der Rendite gezehrt. Bei der Problematik immer schön die Herren Schäuble, Glos, Raffelhüschen und Missfelder im Auge behalten: 

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,455305,00.html 

http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/politik/deutsch… 

http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/glos-vorstoss_… html 

http://www.ksta.de/html/artikel/1162473283964.shtm Auf die Vertrauensbekundungen der Blüms und Risches, die noch immer nicht schlüssig belegt haben, wie Sie die Gesetzliche Rentenversicherung bei sinkender Zahl der Beitragszahler und steigender Zahl der Rentenempfänger finanzieren wollen, würde ich nicht setzen.
Amadéam 14.12.2007 | 22:40
Aufgrund der 7. Satzungsänderung der VBL erhebt diese immer noch Sanierungsgelder. Das klingt nicht vertrauenserweckend. Welche Auswirkungen das hat zeigt der Auszug aus folgendem link Den gesamten Text können Sie hier nachlesen http://web.fu-berlin.de/prd/tarif/Tarif_2007.pdf Zur Vorgeschichte: Die Leitung der FU (Freie Universität Berlin) ist an die Gewerkschaften mit dem Wunsch herangetreten, zum 1.1.2006 rückwirkend in den KAV Berlin einzutreten und über die daraus folgenden tarifrechtlichen Auswirkungen zu sprechen. Hintergrund ist, dass die FU ab dem Jahr 2006 aufgrund der 7. Satzungsänderung der VBL einen drastischen Anstieg der sogenannten Sanierungsgelder für die VBL einplanen müsste. Aufgrund der nicht vorhandenen Arbeitgeberbindung und der Ein- beziehung der ehemaligen Beschäftigten aus dem Medizinbereich hätte die FU statt bisher 1,8 Mio. € ab 2006 ca. 10,8 Mio. € jährlich für die VBL-Sanierung zu zahlen. Diese Erhöhung kann die FU vermeiden, wenn sie rückwirkend zum 1.1.2006 in den KAV Berlin eintritt. Ein Eintritt in den KAV ohne Klärung der tarifrechtlichen Auswirkungen hätte allerdings zur Folge gehabt, dass dann unmittelbar das Verbandstarifrecht des KAV gegolten hätte, nämlich der neue TVöD in der kommunalen Fassung. Diese Rechtsfolge wollte auch die FU unbedingt vermeiden. Das hängt damit zusammen, dass dann komplizierte Überleitungsregelungen ver- einbart werden müssten. Außerdem ist der TVöD in der kommunalen Fassung für den Hoch- schulbereich wenig geeignet . GEW und ver.di sind dem Wunsch der FU nachgekommen und haben sich mit der FU und dem KAV Berlin zu einem ersten Gespräch im September dieses Jahres getroffen. Wir haben dort unsere grundsätzliche Zustimmung zum Eintritt der FU in den KAV bekundet - unter der Voraussetzung, dass die Regelungen des geltenden Anwendungs-Tarifvertrages FU nicht verändert werden. Gleichzeitig haben wir gefordert, dass die Beschäftigten der FU einen fi- nanziellen Ausgleich für die steigenden Belastungen durch Inflation und höhere Abgaben er- halten müssen. FU und KAV haben zunächst gefordert, dass die Kürzungen der monatlichen Bezüge in Höhe von 2 %, 4 % bzw. 6 % (je nach Vergütungsgruppe) auch ab 2007 weiter laufen sollen. Das haben wir strikt abgelehnt, da im Anwendungs-Tarifvertrag bereits vereinbart war, dass diese Kürzungen zum 31.12.2006 enden. Darüber hinaus gab es bei der FU zunächst keine Bereit- schaft, über einen finanziellen Ausgleich in Form von Einmalzahlungen zu reden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026