Aufgrund der 7. Satzungsänderung der VBL erhebt diese immer noch Sanierungsgelder. Das klingt nicht vertrauenserweckend. Welche Auswirkungen das hat zeigt der Auszug aus folgendem link
Den gesamten Text können Sie hier nachlesen
http://web.fu-berlin.de/prd/tarif/Tarif_2007.pdf
Zur Vorgeschichte:
Die Leitung der FU (Freie Universität Berlin) ist an die Gewerkschaften mit dem Wunsch herangetreten, zum 1.1.2006
rückwirkend in den KAV Berlin einzutreten und über die daraus folgenden tarifrechtlichen
Auswirkungen zu sprechen. Hintergrund ist, dass die FU ab dem Jahr 2006 aufgrund der 7.
Satzungsänderung der VBL einen drastischen Anstieg der sogenannten Sanierungsgelder für
die VBL einplanen müsste. Aufgrund der nicht vorhandenen Arbeitgeberbindung und der Ein-
beziehung der ehemaligen Beschäftigten aus dem Medizinbereich hätte die FU statt bisher
1,8 Mio. € ab 2006 ca. 10,8 Mio. € jährlich für die VBL-Sanierung zu zahlen. Diese Erhöhung
kann die FU vermeiden, wenn sie rückwirkend zum 1.1.2006 in den KAV Berlin eintritt.
Ein Eintritt in den KAV ohne Klärung der tarifrechtlichen Auswirkungen hätte allerdings zur
Folge gehabt, dass dann unmittelbar das Verbandstarifrecht des KAV gegolten hätte, nämlich
der neue TVöD in der kommunalen Fassung. Diese Rechtsfolge wollte auch die FU unbedingt
vermeiden. Das hängt damit zusammen, dass dann komplizierte Überleitungsregelungen ver-
einbart werden müssten. Außerdem ist der TVöD in der kommunalen Fassung für den Hoch-
schulbereich wenig geeignet .
GEW und ver.di sind dem Wunsch der FU nachgekommen und haben sich mit der FU und
dem KAV Berlin zu einem ersten Gespräch im September dieses Jahres getroffen. Wir haben
dort unsere grundsätzliche Zustimmung zum Eintritt der FU in den KAV bekundet - unter der
Voraussetzung, dass die Regelungen des geltenden Anwendungs-Tarifvertrages FU nicht
verändert werden. Gleichzeitig haben wir gefordert, dass die Beschäftigten der FU einen fi-
nanziellen Ausgleich für die steigenden Belastungen durch Inflation und höhere Abgaben er-
halten müssen.
FU und KAV haben zunächst gefordert, dass die Kürzungen der monatlichen Bezüge in Höhe
von 2 %, 4 % bzw. 6 % (je nach Vergütungsgruppe) auch ab 2007 weiter laufen sollen. Das
haben wir strikt abgelehnt, da im Anwendungs-Tarifvertrag bereits vereinbart war, dass diese
Kürzungen zum 31.12.2006 enden. Darüber hinaus gab es bei der FU zunächst keine Bereit-
schaft, über einen finanziellen Ausgleich in Form von Einmalzahlungen zu reden.