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Experten-Antwort

Haushaltshilfe

von Summer03.09.2010 | 10:15
1803 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich kann aus gesundheitlichen Gründen meinen Beruf nicht mehr ausüben.GdB ist 60. Ich habe die Möglichkeit einer Weiterbildung bei meinem AG über mehrere Jahre. Finanziert u.U. durch die DRV. Würde ich in diesem Fall eine Haushaltshilfe finanziert bekommen? Ich habe habe 2 Kinder unter 14. Vielen Dank Summer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten werden ergänzend zu einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt.

Die Haushaltshilfe wird erbracht, wenn Sie Ihren Haushalt auf Grund der Weiterbildung nicht weiterführen können. Zudem darf auch keine andere Person im Haushalt leben, die diesen weiterführen kann. Die Kinder müssen im Haushalt leben. Sie dürfen das 12.Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder müssen behindert und auf Hilfe angewiesen sein.

Da die Kinder das 12 Lebensjahr bereits vollendet haben, ist in diesem Zusammenhang über den zuständigen Kostenträger zu prüfen, ob ein Anspruch auf Kinderbetreuungskosten besteht. Diese können bis zum 18.Lebensjahr übernommen werden.

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2 Antworten

N B G F U Nam 03.09.2010 | 10:59
Hallo, zuerst einmal müßte die DRV im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben positiv über einen entsprechenden Antrag entscheiden. Des weiteren müßte geklärt werden, ob und in welchem Umfang eine Betreuung der Kinder erforderlich wäre, und ob diese Kosten über die DRV dann ganz oder teilweise mitgetragen werden. Also gibt es noch reichlich Unwägbarkeiten, die ggf. im Vorfeld mit einem Rehafachberater der DRV geklärt werden sollten.
Summeram 03.09.2010 | 11:16
Vielen Dank für Ihre Antwort.Die Entscheidung ob ich die Weiterbildung machen werde, fällt in den nächsten Tagen der AG.Ich würde sie sehr gern machen. Ich hoffe,das ich dann alles möglichst schnell geregelt bekomme.Mein AG ist wie immmer spät dran,es soll im Oktober losgehen. Bisher habe ich einen Bescheid zurTeilhabe am Arbeitsleben als Lohnkostenzuschuß der DRV an meinen AG. Grüße Summer
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