Hallo Uppe,
die Deutsche Rentenversicherung Bund hat durch die Bewilligung der Leistung zur med. Rehabilitation bewiesen, dass ein Interesse der Rentenversicherung vorliegt Ihnen zu einem besseren Gesundheitszustand zu verhelfen. Im Rahmen der Haushaltshilfe können Sie jedoch nur für die Zeiten einen Zuschuss/ eine Erstattung der Aufwendungen erwarten, die bislang nicht "sowieso" bereits angefallen sind. Von Ihrem Mann kann unter Umständen erwartet werden, alles erdenkliche zu tun, dass er die Kinder morgens zur Kita bringt und seinen Dienst pünktlich beginnt. In jedem Falle sollten Sie Ihre Argumente nach Möglichkeit schriftlich formulieren und Widerspruch gegen die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund einlegen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird Ihre Argumente prüfen und die Entscheidung ggf. korrigieren.
Mit freundlichen Grüßen