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Haushaltshilfe bei Rehakur

von Uppe11.04.2007 | 22:45
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Reha-Kur für mich genehmigt bekommen und möchte im Rahmen der Haushaltshilfe meine Kinder (2 und 4 Jahre) mitnehmen. Ich bin noch in Elternzeit, arbeite aber 3 Tage pro Woche. In der Zeit sind die Kinder in der Kita. Mein Mann arbeitet als Lehrer einen Tag die Woche bis 17 Uhr, sonst hat er zwischen 14 und 15:30 Uhr Schulschluß. Allerdings muß er zu Hause noch arbeiten und Elterngespräche und diverse andere Schulveranstaltungen stehen an. (Als ich dieses Argument bei der BfA vorbrachte, wurde mir gesagt: "Wir wissen doch alle wie Lehrer arbeiten" *grrr Diese Person weiß es scheinbar nicht!) Früh muß er 06:40 Uhr aus dem Haus, die Kinderbetreuung beginnt erst 07:00 Uhr. Dies alles haben wir bei dem Antrag auf Kindermitnahme angegeben und haben als Bescheid erhalten, dass nur für die beiden Tage, an denen ich nicht arbeite 8 Stunden und für den Tag, an dem er 17 Uhr nach Hause kommt 2 Stunden von den Kosten übernommen werden. Das verstehe ich nicht! Ich kann die Kinder doch nicht tageweise mit zur Kur nehmen!? Sollen die beiden früh 20 Minuten vor der Kita warten? Nur weil wir beim Antrag nur die tatsächlichen Unterrichtszeit angegeben haben, werden wir bestraft!? Die Klinik war sehr erstaunt über den Bescheid und meinte, das hätten sie so noch nie gehört. Kann ich hier noch etwas erreichen? Mit freundlichen GRüßen Uppe

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Uppe,

die Deutsche Rentenversicherung Bund hat durch die Bewilligung der Leistung zur med. Rehabilitation bewiesen, dass ein Interesse der Rentenversicherung vorliegt Ihnen zu einem besseren Gesundheitszustand zu verhelfen. Im Rahmen der Haushaltshilfe können Sie jedoch nur für die Zeiten einen Zuschuss/ eine Erstattung der Aufwendungen erwarten, die bislang nicht "sowieso" bereits angefallen sind. Von Ihrem Mann kann unter Umständen erwartet werden, alles erdenkliche zu tun, dass er die Kinder morgens zur Kita bringt und seinen Dienst pünktlich beginnt. In jedem Falle sollten Sie Ihre Argumente nach Möglichkeit schriftlich formulieren und Widerspruch gegen die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund einlegen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird Ihre Argumente prüfen und die Entscheidung ggf. korrigieren.

Mit freundlichen Grüßen

1 Antworten

???am 12.04.2007 | 07:07
Grundsatz ist, dass die Kosten nur maximal in der Höhe übernommen werden dürfen, in der auch die Haushaltshilfekosten entstanden wären. Legen Sie gegen den Bescheid ersteinmal Widerspruch ein. Als erstes können Sie ihn damit begründen, dass Sie irrtümlich nur die Unterrichtszeiten, und nicht die berufsbedingten Abwesenheitszeiten Ihres Mannes von zu Hause angegeben haben. Listen Sie auch alle Schulveranstaltungen während der Kur auf. Das mit den Elterngesprächen vermute ich wird kein stichhaltiges Argument sein. In der Regel gibt es doch wohl feste Sprechstunden, die während der Arbeitszeit in der Schule stattfinden. Und außerplanmäßige Gespräche muss man ja nicht unbedingt während der Kur der Ehefrau führen. Ein anderes Argument ist vielleicht noch, dass die Haushaltshilfe ja nicht nur zur Kinderbeaufsichtigung gedacht ist, sondern eben auch zur Haushaltsführung und dass dafür mehr als nur gut 2 Tag benötigt werden. Alles in allem befürchte ich jedoch, dass Sie auf einem Teil der Unterbringungskosten für Ihre Kinder sitzen bleiben werden.
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