Hallo Sansa S,
die von Ihnen angestrebten Leistungen fallen hier eher in die Zuständigkeit der Kranken- und Pflegekasse. Bitte wenden Sie sich daher an die zuständige Krankenkasse (gleichzeitig Pflegekasse) Ihres Ehemanns, um zu erfahren, welche Leistungen Sie hier ggf. beanspruchen können.
Hinsichtlich der bei einer Pflegetätigkeit für die Pflegeperson zu zahlenden Rentenversicherungsbeiträge verweise ich auf die von „Pflege“ bereits genannte Broschüre.