Hallo Sabine,
wie „König“ bereits zutreffend festgestellt hat, wird Ihre Witwenpension nicht auf Ihre eigene Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Auch die „div. Arbeitgeberzusatz-Renten" bleiben bei der Altersrente unberücksichtigt.
Welche Beträge möglicherweise auf die Leistungen anderer Träger angerechnet werden (hier insbesondere die Frage der Anrechnung der Renten auf die Witwenpension), kann ich im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung allerdings nicht beantworten. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich direkt mit den zuständigen Versorgungsträgern in Verbindung setzen.