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heirat

von Jana09.07.2010 | 12:28
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

hallo, meine frage: ich habe das erste mal 1990 geheiratet. bin dann geschieden worden. jetzt bin ich wieder verheiratet, aber noch kein jahr. mein versicherungsvertreter sagt, ich soll schnellstens eine lebensversicherung abschließen, da ich von der rentenversicherung mal nichts zu erwarten hätten....stimmt das? selbst hab ich wenig ansprüche und von meinen mann hätte ich wenn ich witwe würde auch nichts zu erwarten, so meint er weil die ehe nach 2002 geschlossen wurden. liebe grüße jana

2 Antworten

-am 09.07.2010 | 12:46
Bei einer Heirat nach dem 01.01.02 gilt neues Hinterbliebenenrecht, d.h. Sie müssen 1 Jahr verheiratet sein, falls der Mann aus einem bei der Heirat absehbaren Grund verstirbt. Verstirbt er aus einem nicht vorhersehbaren Grund (z.B. Unfall), dann besteht der Anspruch auch vor Ablauf von einem Jahr. Die Beweispflicht liegt allerdings bei Ihnen, d.h. im Streitfall müssten Gutachten beauftragt werden. Sobald Sie ein Jahr verheiratet sind besteht ein Anspruch. Im neuen Recht werden 55 % der Rente die dem verstorbenen Versicherten zum Zeitpunkt des Todes zustand als Witwenrente bezahlt (vorausgesetzt, sie sind entweder über 45, oder erziehen ein waisenrentenberechtigtes Kind oder sind erwerbsgemindert). Erfüllen Sie die Voraussetzungen in der Klammer nicht, bekommen Sie eine sogenannte "kleine" Witwenrente i.H.v. 25 %, diese allerdings nur für maximal 24 Monate. Erfüllen Sie innerhalb dieser Zeit eine der in der Klammer genannten Voraussetzungen schließt sich die "große" Witwenrente direkt an. Ob und welche Ansprüche Sie im Einzelnen haben erfahren Sie in der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle. Falls Sie eine Lebensversicherung (im Übrigen müssten Sie diese für Ihren Mann, nicht für sich, abschließen) abschließen wollen/müssen, empfehlen wir Ihnen sich vorher ausreichend unabhängig beraten zu lassen (z.B. von der Verbraucherzentrale).
Rentendocam 09.07.2010 | 12:41
Das so eine Aussage von einem Versicherungsvertreter kommt, ist ja völlig klar. Er "lebt" ja von seinen Kunden. Je mehr Versicherungen, desto grösser der Mercedes vor der Tür. Das neue Hinterbliebenenrecht hat dazu geführt, das der/die Hinterbliebene nur noch 55 % Witwen/rrente ( vorher 60 % ) erhält. Weiterhin ist es so, das nach dem neuen Recht Einkünfte wie Erlöse aus Vermietung/Verpachtung, Betriebliche Altersvorsorgen, sonstige Einkünfte, nun alle auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden, so dass es oft zu riner erheblichen Kürzung kommt. Dies war nach dem alten Recht nicht der Fall. Dort wurde nur Einkommen aus Beschäftigung/Selbstständigkeit oder eine Rente aus eigener Versicherung angerechnet. Wenn sie, wie sie schreiben, im Alter nicht viel Rente erwarten können, wäre eine private Altersvorsorge dringend anzuraten. Aber dies würde ich auf seriöse Weise tun, und nicht um den Versicherungsvertreter reich zu machen. Sie wollen ja etwas für sich haben. Lassen sie sich bei der Verbraucherzentrale beraten, was in Ihrem individuellen Fall sinnvoll ist.
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