Sehr geehrte Annelie,
heiraten ist selbstverständlich in erster Linie eine Herzensangelegenheit. Drum prüfe wer sich ewig bindet …. .
Ganz richtig sind die Gedanken aber auch, wenn es um die Absicherung des wirtschaftlichen Risikos im Falle des Todes des Partners geht. Wie Kurt hier anführt leistet die Rentenversicherung im Fall des Ablebens eines Partners dem überlebenden Partner eine Rentenleistung (Witwer/Witwenrente) (bei gleichgeschlechtlichen Partnern die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben eine entspr. Leistung). Geben Sie doch hier in diesem Forum mal Witwenrente oder Hinterbliebenenrente in den Suchraum ein und Sie werden mit Informationen versorgt. Ggf. können Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung auch eine entsprechende Broschüre anfordern und daraus Grundinformationen ziehen. Sollten Sie dann den Gang zum Standesbeamten anstreben, sollten Sie vielleicht vor dem schönsten Tag im Leben noch einen Besuch in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung planen und sich individuell auf Grundlage Ihrer bisherigen Rentenansprüche die Höhe etwaiger Ansprüche nennen lassen.
Auf jeden Fall genießen Sie noch lange Ihr Leben.
Mit freundlichem Gruß