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Experten-Antwort

Heiraten trotz Grundsicherung des Partners

von Sabirne11.01.2024 | 18:05
2151 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich arbeite und verdiene ca. 2000 Euro/ Monat brutto. Manchmal auch mehr, bei Überstunden oder Nachtzuschlägen o.ä. Mein Lebensgefährte erhält Grundsicherung ( also auch Übernahme der Wohnkosten ). Wenn wir heiraten würden, würde er dann Geld gekürzt bekommen? Also, muss ich ihn mitfinanzieren? LG Sabirne

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabirne,

 

mit Ihrer Frage sollten Sie sich an das für Ihren Lebensgefährten zuständige Grundsicherungsamt wenden.

Grundsätzlich ist hier § 43 Absatz 1 SGB XII zu berücksichtigen, darin heißt es unter anderem: "...  Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, die dessen notwendigen Lebensunterhalt nach § 27a übersteigen, sind zu berücksichtigen."

Einige grundsätzliche Informationen zum Thema Grundsicherung finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicherung_Liste.html#e272f88c-6571-45f2-a609-c9ba5fd20e74

Für weitergehende Detailfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Grundsicherungsamt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

-.-am 11.01.2024 | 18:19
Bekommt er denn auch Rente zu der Grundsicherung dazu?
Mimimiam 11.01.2024 | 18:28
Mit dem lächerlichen Gehalt willst du ihn angeblich finanzieren? Damit fällst du ja selbst in Grundsicherung bei Arbeitslosigkeit oder als Rentner.
KSCam 11.01.2024 | 18:33
Ist keine Rentenfrage = falsches Forum PS: Ehegatten sind einander zum Unterhalt verpflichtet!
Schadeam 11.01.2024 | 21:32
Sie fragen ob Sie Ihren Ehemann in spe mitfinanzieren müssen? Meine Gegenfrage: soll ich den Mann mit meinen Steuern finanzieren obwohl er eine Frau hat, die arbeitet und Geld verdient? Frage 2: warum arbeitet er nicht, zumindest im Minijobbereich? Hat er keine Rente? Was leistet er zur Finanzierung seines Unterhaltes?
Sebastianam 11.01.2024 | 23:25
Hallo Sabirne, das ist eine gute Frage, am besten Sie warten die Expertenantwort ab.
Heirat egal bei Zusammenwohnenam 12.01.2024 | 00:06
Wenn Sie zusammen leben in einer gemeinsamen Wohnung, ist es für die Grundsicherung egal, ob Sie verheiratet sind oder nicht. Dann gilt Ihr gemeinsames Einkommen als Grundlage bei der Frage, ob Sie zusammen Grundsicherung bekommen oder nicht.
Sebastianam 12.01.2024 | 14:51
Vergessen Sie bitte meine Antwort. Ich bin nur der Forenclown und habe keinerlei rentenrechtliches Wissen.
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