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Experten-Antwort

Heizkostenpauschale Übergangsgeld

von Thorsten 30.06.2022 | 18:54
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9 Antworten

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Guten Tag zusammen, Ich habe folgendes Anliegen. Seit September 2021 bezeihe ich Übergangsgeld. Für eune Integrationsmassnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben. Wie ich jetzt so gelesen und vom Sozialdienst, der Einrichtung erfahren habe, bekomme ich sowie auch alle anderen, die so etwas machen, keinen Einmalzahlung. Ist diese Information richtig? Und wenn ja, dann frage ich mich wirklich warum? Denn aus welcersichtlichen chem Grund kann uch denn von einem immer gleich bleibenden Unterhalt von 1150€ denn alles einfacher und besser Zahlen? Ich möchte mich da jetzt nicht weiter auslassen, nur eins sei dazu gesagt. 1. Als Schüler werden wir nicht angesehen und auch nicht geführt. Denn 2. Sind wir als arbeitende angesehen und müssen täglich 8 Stunden im Unterrichtsraum sein, egal ob Dozenten anwesend sind oder nicht. Auch die Praktika sind mit einer 40std. (ARBEITSWOCHE) VORGESCHRIEBEN. Vielen Dank im Voraus, für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Thorsten R.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thorsten,

bei dieser Thematik ist dieses Forum leider nicht das richtige.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe User,

ich musste zahlreiche unsachliche und politische Beiträge löschen und bitte um Verständnis, dass ich den Thread schließe.

Ein schönes Wochenende!

Ihr Admin

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7 Antworten

am 30.06.2022 | 19:05
kurz: Beziehende von Übergangsgeld erhalten keine Energiepreispauschale. Außerdem: das ist nicht das richtige Forum dafür. Es besteht kein Bezug zur Rentenversicherung. Fragen Sie doch gern mal bei ihrer regionalen Vertretung im Bundestag nach.
Renaam 30.06.2022 | 19:08
Hier ist der Link zum Bundesfinanzministerium mit den FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“ Dort können Sie nachlesen, ob Sie die Energiepauschale evtl. bekommen https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-06-17…
Abschlägeam 30.06.2022 | 19:08
Hallo Thorsten, Sie beziehen aber kein 'steuerpflichtiges Arbeitseinkommen' und das ist nun mal die Voraussetzung für den Anspruch auf diese Energiepauschale. Dass Sie damit nicht zufrieden sind ist zwar verständlich, aber die Rentenversicherung ist für diese Regelung nicht verantwortlich. Alle Informationen über dieses (und andere) 'Entlastungspakete' finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Sozial (BMAS), das dann auch Ansprechpartner für Ihren Unmut wäre: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartike…
Thorsten am 30.06.2022 | 19:17
Ja gut zu wissen,das Hartz4 Empfänger, BAFÖG Empfänger, alle Steuerpflichtiges Einkommen haben. Bei solchen Antworten, habe ich gleich richtig Lust, im Praktikum, wiedermal eine Nachtschicht zu absolvieren. Wer will und macht ist nunmal ... der Dumme. Für alle anderen Antworten, vielen Dank. Und nur noch runs. Sorry das ich gefragt habe, nur finde mal einen in Feutschland der gewillt ist zu helfen.!!
am 30.06.2022 | 19:11
(noch eine Anmerkung) Ich kann Ihren Unmut und Ihr Ungerechtigkeitsempfinden sehr wohl nachvollziehen. Tröstend könnte für Sie ja vielleicht sein, dass der Anpassungsfaktor für Übergangsgeld (meines Wissens nach) in diesem Jahr bei 3,48% liegt. Das bedeutet: Wenn der Bemessungszeitraum für Ihren Übergangsgeldanspruch sich nach dem 1.7.22 jährt, wird das Übergangsgeld um eben diese 3.48% erhöht.
Uweam 01.07.2022 | 11:26
Sorry das ich gefragt habe, nur finde mal einen in Feutschland der gewillt ist zu helfen.!!
Dann geh doch nach Russland. Putin wird Dir schon helfen und auch Leute wie Du werden merken, auf welch hohem Niveau sie jammern.
Uralter dämlicher Spruch (geh doch nach drüben) im neuen Gewand, diesmal Russland, wahlweise Nordkorea. Bist sicher eine Arbeitsbiene, die diese Zuwendung bekommt,kannste zufrieden sein. Der Fragesteller tut auch etwas und muss genauso seine Energiekosten bezahlen. Die sind übrigens das einzige in diesem Land, was momentan "hohes Niveau" hat!
Abschlägeam 01.07.2022 | 12:27
Zitat von Thorsten anzeigen
Hallo Thorsten, nein natürlich haben die von Ihnen aufgezählten kein steuerpflichtiges Einkommen in dem Sinne, wie es für die 300 EUR EEP gefordert wird. Ganz bewusst habe ich aber auf diese Seite verlinkt, damit Sie auch die anderen 'Sparpotenziale' finden. Hier ist kein Steuerforum, aber dennoch der Tipp: Sämtliche Kosten, die Sie im Zusammenhang mit der Maßnahme haben, wie auch z.B. 'Arbeitsweg', Fachbücher, andere Arbeitsmittel etc. wären im 'Normalfall' Werbungskosten im Bereich Fortbildung. Nur ein Teil davon wird im Rahmen der LTA von der DRV erstattet. Fragen Sie Ihren 'Steuerfachmann' (oder auch Fachfrau), wie Sie Ihren 'Eigenanteil' steuerlich als 'vorweggenommene Werbungskosten' deklarieren müssen, damit Sie dann mit diesem 'Verlust' steuermindernd in den später steuerpflichtigen neuen Beruf starten. Schon alleine die erhöhte Pendlerpauschale kann sich da lohnen. Da haben Sie dann zwar auch erst später etwas davon, aber selbst die 300 EUR EEP gibt es ja auch nicht jetzt 'sofort'. Dies ist NUR ein HINWEIS auf Möglichkeiten, ob es in Ihrem Fall und wie es genau geht, erklären Ihnen verbindlich Fachleute des Steuerrechts!! Alles Gute!
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