Hallo Marybe,
Die Energiepreispauschale erhält, wer am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung und seinen Wohnsitz im Inland hat. Hierbei ist es unerheblich, auf welcher Grundlage Ihr Rentenanspruch beruht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung