Guten Tag,
wenn Ihre Großeltern vor 2002 geheiratet und ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, gilt für Sie das „alte Recht“ und Ihre große Witwerrente beträgt 60 statt 55 Prozent des Bruttobetrages einer Altersrente.
Neben der Witwerrente werden weitere Einkünfte und die Altersrente, wenn diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags liegen zu 40 Prozent auf Ihre Rente angerechnet. Ausgenommen davon ist die Zeit des „Sterbevierteljahres“.
Zur Überprüfung stellen Sie bitte einen Antrag bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.