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Experten-Antwort

Hilfe bei Antrag Witwenrente

von Marina13.05.2017 | 09:39
2440 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hilft mir ein Versichertenälteste(r) auch direkt beim Ausfüllen der ganzen Antragsformulare? Nimmt er/sie sich also die Zeit dafür? Oder wird durch ihn nur die Vorlage von Originalunterlagen wie Ausweis, Heiratsurkunde etc. bestätigt, so daß das Ausfüllen der Formulare allein "meine Sache" ist? Danke für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marina,

natürlich hilft Ihnen ein Versichertenälteste(r) auch beim Ausfüllen der Unterlagen und berät Sie bei Unklarheiten.

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3 Antworten

KSCam 13.05.2017 | 09:59
Grundsätzlich ja! Versichertenälteste, Rathäuser, DRV Beratungsstellen helfen im Normalfall beim Ausfüllen, das sollte zum Selbstverständnis dieser Stellen gehören! Wenn ich dazu als Versichertenältester nicht bereit wäre bräuchte ich diesen Job ja nicht zu machen :) Da aber Menschen bekanntlich unterschiedlich gestrickt sind hoffe ich nicht, dass Sie an so ein (seltenes) Exemplar geraten, das nichts mit dem Antrag zu tun haben will, sondern nur "seinen Stempel draufhaut und die Aufwandsentschädigung kassiert". Seien Sie zuverlässig und vertrauen an das Gute im Menschen. Schönes WE
W*lfgangam 13.05.2017 | 18:41
Hallo Marina, wenn er die max. 20 Min. *) für diesen Antrag keine Zeit hat, wüsste ich nicht, wofür der da ist ;-) Alle Antrag aufnehmenden Stellen sind verpflichtet, Sie bei Aufnahme eines Rentenantrags zu unterstützen/das auszufüllen. Gruß w. *) kann natürlich auch extrem länger dauern /das Konto des Verstorbenen nicht geklärt /Waisenrenten dazu /"neues" Recht und Klärung Ihres Rentenkontos wg. Kindererziehung ...die 'üblichen' Witwenrentenanträge älterer Semester sind ratzfatz aufgenommen/in den PC geklimpert – Unterlagen müssen nicht mitgeschickt werden, da alle erforderlichen Daten bereits bei Antragsaufnahme vom Antragsaufnehmenden bestätigt werden.
Jensam 14.12.2018 | 10:56
Wenn ich das richtig verstehe, dann ist der Versichertenälteste dafür da, dass die Unterschrift der Witwe bzw. die persönlichen Daten der Witwe bestätigt werden. Kann das auch eine andere Person bestätigen? Ich bin z.B. Steuerberater und bin ja gemäß des Geldwäschegesetz dazu verpflichtet meine Mandanten anhand eines Personalausweises eindeutig zu identifizieren. Kann ich das dann nicht auch bei meiner Mutter?
Deutsche Rentenversicherung
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