Guten Tag Mimi,
die ausführlichen Hinweise von Robäärt sind hilfreich.
Generell gilt, dass Sie jederzeit einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen können. Über die Erfolgsaussichten dieses Antrages kann an dieser Stelle allerdings keine Aussage getroffen werden. Denn in jedem Einfall wird unter Gesamtwürdigung aller Umstände der Anspruch auf Rente wegen Erwerbminderung geprüft. Unter welchen Voraussetzungen eine Erwerbsminderung vorliegt, hat Robääärt bereits dargelegt.
Zu der Situation bei einem parallel laufenden Antrag auf Rehabilitationsleistungen bzw. der Möglichkeit der sogenannten „Umdeutung“ wird ebenfalls auf die ausführliche Darstellung von Robääärt verwiesen.