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Experten-Antwort

Hilfsmittel Kostenübernahme

von Friedberg08.04.2019 | 13:14
290 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Von meiner Krankenkasse wurden die Kosten für ein Hilfsmittel (Spezial-Kissen) übernommen. Diese Kissen nutze ich privat. Num möchte ich ein zweites Kissen für den Arbeitsplatz, da der ständige Transport von zuhaus zur Arbeitstätte und zurück sehr umständlich ist. Die Krankenkasse hat meine Zweitbeantragung abgelehnt und an die Rentenversicherung weitergeleitet, da sie für berufliche genutzte Hilfsmittel zuständig sei. Nun hat sich die Rentenversicherung gemeldet und meint ich könne das private Kissen auch beruflich nutzen, es sei ja transportabel. Ich bin der Meinung das ich mein privat genutztes von der KV bezahltes Kissen nicht am Arbeitsplatz nutzen muss. Der tägliche Transport ist umständlich zudem nutzt es am Arbeitsplatz schneller ab. Zudem denke ich, ist die Rentenversicherung für berufliche Hilfmittel und die Krankenkasse für private Hilfmittel zuständig. Ein Hilfmittel welches von der Rentenversicherung bezahlt wird, darf ich umgekehrt auch nicht privatz nutzen. Was meint ihr dazu.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.04.2019 | 15:26

Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung werden gewährt, um eine durch die Behinderung bestehende Einschränkung, die die Erwerbsfähigkeit bedroht, auszugleichen. Entscheidend kommt es darauf an, ob das Hilfsmittel im Einzelfall geeignet ist, solch eine drohende Behinderung zu verhüten oder solch eine drohende Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.

Ob ein solches Spezial-Sitzkissen aus gesundheitlichen Gründen auch für Ihren Arbeitsplatz insoweit medizinisch notwendig ist, müsste vom medizinischen Dienst der gesetzlichen Rentenversicherung zunächst im Einzelfall geprüft werden/geprüft worden sein.

Wenn Sie bereits einen Ablehnungsbescheid von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erhalten haben, besteht die Möglichkeit, innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Widerspruch einzulegen. Die medizinische Notwendigkeit eines zusätzlichen Sitzkissens für Ihren Arbeitsplatz wird dann im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erneut überprüft.

5 Antworten

Ergonomam 08.04.2019 | 13:22
Es hat sich in der letzten Zeit einiges geändert. So ist z.B. nicht mehr die Rentenversicherung für eine ergonomische Ausstattung des Arbeitsplatzes zuständig, sondern der Arbeitgeber. Dann geht es auch um Kostenersparnis innerhalb einer Versichertengemeinschaft. In diesem Sinne ist es Ihnen durchaus zuzumuten, ein von der KK bezahltes Hilfsmittel auch beruflich zu nutzen. Wenn es abgenutzt und nicht mehr funktionsfähig ist, hindert Sie niemand daran, ein neues Kissen zu beantragen.
???am 08.04.2019 | 13:46
Wenn "die DRV hat sich gemeldet" bedeutet, dass die bei Ihnen nachgefragt haben, warum Sie das private Kissen nicht in der Arbeit nutzen, sollten Sie die Anfrage einfach beantworten. Ein Antrag ist ja gestellt, also müssen Sie irgendwann einen Bescheid der DRV bekommen. Ob die dann Ihrer Meinung sind (Transport nicht zumutbar), kann hier keiner beurteilen.
Schläferam 08.04.2019 | 14:29
Wir dürfen hier am Arbeitsplatz nicht schlafen.Auch nicht mit Kissen.Sie haben einen tollen Arbeitgeber.
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