Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung werden gewährt, um eine durch die Behinderung bestehende Einschränkung, die die Erwerbsfähigkeit bedroht, auszugleichen. Entscheidend kommt es darauf an, ob das Hilfsmittel im Einzelfall geeignet ist, solch eine drohende Behinderung zu verhüten oder solch eine drohende Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.
Ob ein solches Spezial-Sitzkissen aus gesundheitlichen Gründen auch für Ihren Arbeitsplatz insoweit medizinisch notwendig ist, müsste vom medizinischen Dienst der gesetzlichen Rentenversicherung zunächst im Einzelfall geprüft werden/geprüft worden sein.
Wenn Sie bereits einen Ablehnungsbescheid von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erhalten haben, besteht die Möglichkeit, innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Widerspruch einzulegen. Die medizinische Notwendigkeit eines zusätzlichen Sitzkissens für Ihren Arbeitsplatz wird dann im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erneut überprüft.
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