Waisenrenten werden regelmäßig nur bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Darüber hinaus kann die Waise die Rente längstens bis zum 27. Lebensjahr erhalten, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder einen Freiwilligendienst leistet oder behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.