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Hinterbliebenen-Rente - Beweis das es keine Versorgungsehe ist

von gismo25.05.2010 | 16:42
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Hallo, ich 47 Jahre, habe vor kurzem meinen Mann 46 Jahre durch Krebs verloren. Die Ehe bestand noch kein Jahr sondern nur 5 Monate. Die Krankheit wurde spät erkannt - es war ein Tumor der nicht mehr heilbar war. Festgestelt wurde der Krebs im Oktober und im Dezember haben wir geheiratet. Der Grund war, das wir sowieso heiraten wollten, aber dies wollten wir auch planen, aber als wir von der Krankheit erfuhren - blieb uns keine Zeit zum planen - denn wir wussten ja nicht wie lange er noch zu leben hat. Es war auf jedenfall eine Heirat aus Liebe. Auch wollte er noch wissen wie es ist verheiratet zu sein. Die Rententräger sagen wenn die Ehe nicht mind. ein Jahr bestanden hat, gibt es keine Hinterbliebenen Rente. Aber wie kann ich dies vom Gegenteil beweisen, das ich aus Liebe und das ich aus Liebe geheiratet habe? Wir wollten doch eh heiraten. Ich habe meine Arbeit aufgegeben um für ihn zu sorgen und pflegen und das 24 Stunden am Tag. Hilfe von seinen Verwandten gab es nicht. Er hatte nur noch mich. Ist das gerecht? Vielen Dank für eure Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "Ulli".

7 Antworten

Ulliam 25.05.2010 | 17:08
Erstmal herzliches Beileid. Wenn die Witwenrente abgelehnt wird ( was Sie mit Sicherheit wohl wird, da Sie nur ein 5 Monate statt 1 Jahr verheiratet waren ) , können Sie nur mit Widerspruch und anschließender Klage vor dem Sozialgericht dagegen vorgehen und in ihrem EINZELFALL versuchen die Witwenrente durch entsprechende Argumentation und der Vorbringung von subjektiven Gründen zu erhalten. Hierzu findet sich im Net folgendes : Eine Witwenrente steht dem überlebenden Ehepartner bei einer Ehe, die weniger als ein Jahr gedauert hat, nur im Ausnahmefall zu. Der Überlebende hat nur dann einen Anspruch, wenn im Einzelfall die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass die Eheschließung allein oder überwiegend aus Gründen der Hinterbliebenenversorgung erfolgt ist. Dies hat das Sozialgericht (SG) Düsseldorf entschieden. Die Witwenrente ist in Deutschland eine gute Sache, denn so wird der Ehepartner der alleine zurückbleibt wenigstens ein wenig abgesichert. Allerdings muss man mindestens 1 Jahr miteinander verheiratet sein, sonst besteht die Gefahr dass die Rentenansprüche der Witwe auf Witwenrente abgelehnt werden, weil es als eine Versorgungsehe angesehen wird. Ein Frau aus Duisburg hatte ihren Lebensgefährten im Jahr 2003 geheiratet, nachdem bei ihrem Mann Krebs festgestellt wurde. Da die Frau lediglich eine Rente von 290 Euro bekommt, aber ihr Lebensgefährte über eine Rente von 1850 Euro monatlich verfügen konnte, war diese Entscheidung sicherlich so in Ordnung, für den Normalbürger. Allerdings ist ihr Ehemann nach 8 Monaten an der Krankheit gestorben. Der Antrag auf Witwenrente hat die Deutsche Rentenversicherung Rheinland abgelehnt, weil es sich um eine so bezeichnete Versorgungsehe handle. Es gibt zwar noch eine Ausnahmeregelung im Gesetz aber diese sei von der Witwe nicht ausreichend vorgebracht worden. Sie hatte angeführt, dass sie ihren Lebensgefährten aus Liebe geheiratet hätte und einen gemeinsamen Hausstand wollte sie gründen um ihn dann auch pflegen zu können, was dagegen spreche lediglich eine Versorgungsehe geschlossen zu haben. Das Bundessozialgericht hat zwar die Regelung für gültig erklärt, dass die Witwenrente dazu diene, den Ausfall des Unterhalts abzumildern aber wenn die Ehe weniger als 1 Jahr bestehekann man es dem verbleibenden Ehepartner zumuten sich auf die neue Situation ohne die Witwenrente einzustellen . Aber das BSG hat auch das Verfahren an das Landessozialgericht NRW zurückverwiesen, weil dort versäumt wurde auch mögliche subjektive Gründe für die Eheschließung zu prüfen. Gibt es solche Gründe besteht auch ein Anspruch auf Witwenrente auch wenn sie weniger als 1 Jahr verheiratet waren.
Nicklichkeitenam 25.05.2010 | 17:35
Gehört zwar nicht zwingend zur Sache; dennoch frage ich mich wenn dieser Umstand bei unserem Altkanzler Kohl und oder SPD - Wegner eingetreten wäre ? ob die DRV genau so ,,, ? Denn beides sind definitiv Versorgungsehen - warum wird hier nicht auch der Tatbestand des Vorsatzes d. d. DRV eingeführt ?
Dickieam 25.05.2010 | 18:35
Beamte sind ohnehin eine eigene Spezies: Da wird auch nicht die eigene Rente auf die Witwenversorgung angerechnet (unser Land hat eben zu viel Geld). Aber apropos Kohl: Politiker sind langlebig!
Nicklichkeitenam 25.05.2010 | 19:35
,,,, Aber apropos Kohl: Politiker sind langlebig! Wohl war :-)
Löschenam 26.05.2010 | 06:46
Warum werden zu diesem Thema Beiträge gelöscht ?
Bertam 26.05.2010 | 08:44
Anbei mal ein Link zu nem Gerichtsurteil wo die Ehe weniger als 1 Jahr andauerte ... http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb… Wie du siehst ist alles möglich.
Typisch Deutscham 26.05.2010 | 14:39
Herbert Wehner ,,,,, heiratete er 1983 ihre Tochter, also seine Stieftochter, Greta Burmester, um ihr erbrechtliche Vorteile und eine von seiner Pension ausgehende Hinterbliebenenpension (Witwenrente) zu verschaffen. Sie hatte schon Jahrzehnte ihrem Stiefvater als Sekretärin und Betreuerin gedient ( Wiki ) ,,,,, analog hat Helmut Kohl so gehandelt. Hier sollte eigentlich der Vorsatz schon dazu führen, das keine Witwenrente bezahlt wird getreu dem Motto, auch der Vorsatz ist strafbar. Auch mal wieder typisch Deutsch - in dem hier dargelegten Falle die Beweislast umzukehren.
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