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Hinterbliebenenrente

von Werner08.07.2008 | 09:00
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bekomme eine Unfallrente (50 %) die mit meiner Gesetzlichen Rente verrechnet wird. Wieviel Rente bekommt meine Frau nach meinem Tod in Prozent und wie wird das dann verrechnet?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.07.2008 | 09:25

Für die Berechnung der Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gelten auch in einem solchen Fall zunächst einmal die allgemeinen Grundsätze. Das heißt: Die kleine Witwenrente beträgt 25 % und die große Witwenrente 55 % (sofern die Voraussetzungen des Übergangsrechts erfüllt sind: 60 %) einer auf den Todeszeitpunkt des Versicherten - vor Anwendung der Vorschriften über das Zusammentreffen einer solchen Rente mit einer Unfallrente - berechneten Altersrente.

Besteht allerdings dann neben dem Anspruch auf Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch ein solcher auf Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wird die Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur insoweit geleistet, als die Summe beider Renten einen bestimmten Höchstbetrag nicht überschreitet. Dieser Höchstbetrag leitet sich her aus dem von der zuständigen Berufsgenossenschaft ermittelten Jahresarbeitsverdienst (JAV), der der Unfallrente zugrunde liegt. Für die Berechnung des Höchstbetrages gilt dabei folgende Formel:

JAV : 12 x 70 : 100 x Rentenartfaktor (z. B. 0,25 bei einer kleinen Witwenrente).

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