Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Hinterbliebenenrente

von Helmit13.09.2009 | 17:06
1409 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Die BFA weigert sich mir eine Hintrbl.Rente zu gewähren,ob- wohl meine verstorbene Frau den Hauptunterhalt getragen hat.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Helmit,

vermutlich handelt es sich bei Ihnen um die Prüfung des § 303 SGB VI.

Witwerrente besteht bei Ehegatten, die bis zum 31.12.1988 eine wirksame Erklärung über die weitere Anwendung des bis zum 31.12.1985 geltenden Hinterbliebenenrechts abgeben haben, nur, wenn die Verstorbene den Unterhalt der Familie zuletzt überwiegend bestritten hat.

Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, so sollten Sie gegen einen ablehnenden Bescheid des Rentenversicherungsträgers Widerspruch einlegen, damit anhand der neu vorgebrachten Argumente eine erneute Prüfung vorgenommen werden kann.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Helmit,

nach dem bis zum 31.12.1985 geltenden Hinterbliebenenrecht erhielt der Witwer eine Witwerrente, wenn die verstorbene Ehefrau den überwiegenden Unterhalt der Familie bestritten hat und die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten mit Beiträgen erfüllt war. Sofern Ihre Frau in dem Zeitraum vor dem Tod den überwiegenden Familienunterhalt bestritten hat, muss dies entsprechend nachgewiesen werden. Es ist nicht bekannt, aufgrund welcher Nachweise der ablehnende Bescheid ergangen ist.

Ich empfehle daher, eine Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung aufzusuchen und sich den Ablehnungsbescheid dort erläutern zu lassen und ggf. einen Überprüfungsantrag zu stellen.

14 Antworten

Frage ?am 13.09.2009 | 22:42
Und was ist Ihre Frage ?
Useram 14.09.2009 | 06:19
Also die Frage des Unterhalts ist heute gar nicht mehr wichtig. Sie waren rechtmäßig verheiratet? Hat Ihre verstorbene Ehefrau die allgemeine Wartezeit erfüllt? Am besten wäre es, wenn Sie den Grund aus dem Ablehnungsbescheid hier reinschreiben, dann kann man mehr sagen.
Schiko.,am 14.09.2009 | 08:08
Wenn jemand für den Unterhalt aufgekommen ist entsteht noch lange keine Rente. Maßgebend, ist die Frau einer sozialpflichtigen Tätigkeit nach- gegangen und sind sechzig Beitragsmonate erreicht oder hat Ihre Frau bereits Rente bezogen . Wurden Kindererziehungszeiten anerkannt? Mit freundlichen Grüßen.
Knut Rassmussenam 14.09.2009 | 08:10
Natürlich spielt das Bestreiten des Unterhaltes eine Rolle. SChauen Sie mal in den § 243 SGB VI. Es wird sich um einen solchen Fall des alten Hinterbliebenenrechts handeln.
Knut Rassmussenam 14.09.2009 | 08:13
Ein paar mehr Zahlen und Fakten ... und schon könnten wir helfen ;-)
Agnesam 14.09.2009 | 08:12
Vermutlich haben die Eheleute vor Jahren sich für das "alte" Hinterbliebenenrecht entschieden. Da hatte der Witwer nur einen Anspruch, wenn die verstorbene Ehefrau den Unterhalt der Familie überwiegend bestritten hat. Agnes
John Doam 14.09.2009 | 08:23
oh oh oh, ein komplett falscher beitrag jagt den nächsten. beeindruckend!!wirklich beeindruckend!!!! man kann nur hoffen, das sich hier niemand auf ihre aussagen hin verlässt. der ist ja komplett verlassen!!!
Schiko.,am 14.09.2009 | 08:22
Hebe keine Unterlagen um nach- zusehen, aber wenn Sie dies sagen habe ich keine Zweifel das es stimmt. Ist auch schön, dass auch Sie einen fundierten Sachbeitrag brachten und "Schiko." nicht als Dauerlügner hinstellen. Im übrigen war ja auch die Frage von Helmit sehr dürftig. MfG.
Ganz klaram 14.09.2009 | 10:04
...gleich kommt hundertprozentig wieder seine Lieblingsausrede.."der Beitrag um xx.xx.xx stammt nicht von mir" so veräppelt er die User doch immer, wenn er mal wieder daneben gelegen hat.und das kommt ja immer öfter vor. Man könnte von einem proportionalen Anstieg sprechen, je mehr Antworten, desto falscher sind diese.
Schiko.am 14.09.2009 | 15:11
Dies ist ja eine Frechheit. Es ist doch wirklich bekannt, dass Beiträge, die nicht von mir sind aber und Schiko stehen jemand anders schreibt. Im übrigen liegt es in der Natur der Sache, schreibe ich im Monat nur einen Beitrag können ja nicht zwei falsch sein. Sowas.
Helmitam 14.09.2009 | 14:16
Meine Frau starb 08.1976.Ich stellte damals keinen Antrag. Man sagte mir es besteht keine Hoffnung.Nov.2004 stellte ich einen Antrag mit allen Unterlagen.Man spach von guten Chancen.Fbr.2005 kam der Bescheid mit der Ablehnung. Nach §303 (SGBVI)neben §46 SGBVI.habe ich keine Anspruch auf Hinterbl.Rente.Ich habe es damals nicht verstanden und reagierte nicht.Nach Gesp mit VdK Mitgl.ermunterte man mich es nochmal zu versuchen.Ich war nach einem schweren Autounfall 1969 gehbehindert und konnte meine freiberufl.Tätikk. nich mehr voll ausüben.Meine Frau sorgte für durch durch ihr festes Einkommen für die Familie.Beiträge wurden von von1951-1976 gezahlt. Habe ich eine Chance ?
Kopfschüttelnam 14.09.2009 | 14:54
...Im übrigen war ja auch die Frage von Helmit sehr dürftig. Ja, natürlich.Gut, die anderen User haben zwar sofort korrekt geantwortet, aber das ist ja egal. Die völlig falsche Antwort war ja nur aus o.g. Grund. Ich frage mich nur, warum die anderen richtig geantwortet haben???? Die hatten gleichen Infos.Komisch. Naja gut.Das übliche...Einfach nur zum Lachen.Herrlich!!!!!!!!!!! Immer die bösen anderen...
Schiko.am 14.09.2009 | 20:31
Was wollen Sie eigentlich,habe doch überhaupt nicht über andere geurteilt. MfG.
sachmalam 15.09.2009 | 13:36
"Witwerrente besteht bei Ehegatten, die bis zum 31.12.1988 eine wirksame Erklärung über die weitere Anwendung des bis zum 31.12.1985 geltenden Hinterbliebenenrechts abgeben haben, nur, wenn die Verstorbene den Unterhalt der Familie zuletzt überwiegend bestritten hat." Können sie wohl kaum abgegeben haben, wenn die Frau 1976 starb (wie in Helmits 2. Beitrag zu lesen).
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026