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Experten-Antwort

Hinterbliebenenrente

von Nachbar30.11.2016 | 11:18
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Man muss ja bei heutiger Eheschließung mindestens ein Jahr verheiratet um eine Hinterbliebenenrente zu bekommen. Wie sieht es aber aus, wenn ein Ehepartner nach einem halben Jahr Ehezeit einen Suizid macht? Gibt es dann die H-Rente ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei dem von Ihnen geschilderten Suizid, während der im neuen Hinterbliebenenrecht geforderten Mindestehedauer von einem Jahr, ist die Vermutung der sogenannten Versorgungsehe im Einzelfall zu widerlegen. Der Hinterbliebene hat ggf. die besonderen Umstände für diese Widerlegung darzulegen. Der Tatbestand Suizid löst somit nicht generell einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus. Leiden Versicherte zum Beispiel zum Zeitpunkt der Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft bereits offenkundig an einer lebensbedrohlichen Krankheit und beenden ihr Leben vorzeitig durch einen Suizid, kann dies als bestätigender Umstand der Annahme der Versorgungsehe angesehen werden. Hier eine allgemein gültige Aussage zu treffen ist somit zu pauschal.

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14 Antworten

:-)am 30.11.2016 | 11:24
Hallo Nachbar, ja, gibt es. Ist ein besonderer Härtefall, da der Tod durch "besonderen" Tatbestand eingetreten ist und nicht vorhersehbar war! Bei Mord allerdings nicht ;-)
:-)am 30.11.2016 | 11:24
Hallo Nachbar, ja, gibt es. Ist ein besonderer Härtefall, da der Tod durch "besonderen" Tatbestand eingetreten ist und nicht vorhersehbar war! Bei Mord allerdings nicht ;-)
senf-dazuam 30.11.2016 | 11:38
Wenn das ganze eher theoretisch betrachtet wird, könnte man noch anhängen, dass die DRV sich auf den Standpunkt stellen könnte, dass die Ehe zum Zwecke der Versorgung geschlossen wurde und dann (nach langjähriger depressiver Phase) der Suizid begangen wurde. Müsste letztlich möglicherweise vor Gericht geklärt werden ...
:-)am 30.11.2016 | 11:46
Nein, muss es nicht. Suizid ist nie vorhersehbar! Das kann man den Hinterbliebenen wirklich nicht auch noch zumuten.
Pausenfachfrauam 30.11.2016 | 12:04
Wenn bspw. eine langjährige depressive Erkrankung vorliegt und der Versicherte schon erfolglose Suizidversuche hinter sich hat und bekannt ist, dass diese Gefahr weiterhin bestehen könnte, könnte es wieder schwieriger werden, eine Versorgungsehe zu widerlegen. Eine Versorgungsehe ist immer individuell und einzelfallabhängig anhand aller vorliegenden Umstände zu prüfen. Pauschal lässt sich das also m. E. im Falle eines Suizids nicht sagen. Gut, dass es sich hier nur um eine theoretische Betrachtung und Überlegung handelt!
:-)am 30.11.2016 | 12:41
ja, mag sein. Aber da verliert die DRV ggf. vorm Sozialgericht!!! Vor allem wenn es sich um eine vorherige langjährige Beziehung handelte, Kinder vorhanden sind und zum Zeitpunkt der Heirat eben keine lebensbedrohliche Krankheit vorlag. Nur allein der Suizidgedanke (auch nach mehrfachen Versuchen), löst keine Versorgungsehe aus! Stellen Sie sich mal eine Mutter mit 2 Kindern vor, die Ihrem Mann den Wunsch der Heirat erfüllt, obwohl sie eigentlich nicht (mehr) heiraten wollte. Dann erfährt sie durch einen Zufall, dass ihr Ehemann Depressionen und schon 2 Suizid Versuche hinter sich hat. (soll ja alles schon vorgekommen sein). Der dritte Versuch war leider erfolgreich (innerhalb des 1. Ehejahres)und nun ist die junge Mutter Witwe und die DRV schreibt ihr.... .....leider können wir Ihnen keine Witwenrente zahlen, weil sie nicht mindestens ein Jahr verheiratet waren. Außerdem hätten Sie erkennen müssen/können, dass ihr Ehemann innerhalb des 1. Ehejahres Selbstmord begeht, da er ja depressiv krank und somit Suizid gefährdet war. Wie gehen daher von einer Versorgungsehe aus. Mit freundlichen Grüßen... aber ich gebe Ihnen Recht! Einzelfallentscheidung! Da kann man nur auf einen sozialen Richter hoffen ;-) in anderen Fällen (Sterbebettheirat) stimme ich der Ablehnung in vollem Umfang zu :-) aber was zählt schon mein Meinung ;-) peace for everyone
Pausenfachfrauam 30.11.2016 | 13:02
Wie ich bereits schrieb: Eine Versorgungsehe ist immer individuell und einzelfallabhängig anhand aller vorliegenden Umstände zu prüfen. Ich finde es nicht sinnvoll (um nicht zu sagen falsch und fachlich unqualifiziert), ein Fallbeispiel um ein paar bisher unerwähnte Eckpunkte zu ergänzen, um alles wieder in die Richtung der eigenen Meinung biegen zu können und andere Beiträge damit als widerlegt darzustellen – falls dies denn Ihre Absicht war. Ein Fall mit einer Ehedauer von weniger als einem Jahr wird immer sehr sensibel bearbeitet, um eben alle Umstände individuell einzelfallabhängig gewichten zu können. Werden diese Punkte gewissenhaft berücksichtigt, wird auch regelmäßig die rechtmäßige Entscheidung getroffen, die auch vor Gericht Bestand haben kann. Ausnahmen bestätigen die Regel. Dem Friedenswunsch schließe ich mich an - besser ist es, ein solcher konstruierter Fall ergibt sich gar nicht erst. ;-)
W*lfgangam 30.11.2016 | 21:08
Zitat von Pausenfachfrau anzeigen
Hallo Pausenfachfrau, als Berater sollte/muss man um die Ecke denken und auch Fragen/Konstellationen auf den Plan bringen, die ein Fragesteller bisher gar nicht (eben wegen der Bandbreite seiner zunächst 'einfachen' Frage) in Erwägung gezogen hat. Insofern sind die 'Zusatzfaktoren' von :- ) durchaus interessant, um die Fragestellung abzurunden. Finde ich ... ;-) Gruß w.
Pausenfachfrauam 01.12.2016 | 07:03
Guten Morgen, W*lfgang! Da gebe ich Ihnen völlig Recht! Meine Ausführungen beruhten auf einer generellen, theoretischen, in sich abgeschlossenen Sachverhaltsschilderung, für die ich die Ausgangsfrage gehalten habe. Ich habe ja auch selbst darauf hingewiesen, dass jeder Fall individuell anders liegt und für sich betrachtet werden muss, nicht pauschal. Wenn man mit einem solchen Fall jedoch real konfrontiert werden sollte, muss man ihn auch weiterdenken (dürfen).
:-)am 01.12.2016 | 12:23
Zitat von Pausenfachfrau anzeigen
Hallo Pausenfachfrau, also falsch und fachlich unqualifiziert finde ich ein bisschen daneben! Fachlich kennen Sie mich nicht und vielleicht habe ich so einen "dubiosen" Fall schon vorm SG erlebt! Also bitte ich um etwas mehr Zurückhaltung! Ich wette 26 Jahre Erfahrung gegen Ihre Pausenzeit ;-)
:-)am 01.12.2016 | 12:27
Zitat von W*lfgang anzeigen
Ich finde es nicht sinnvoll (um nicht zu sagen falsch und fachlich unqualifiziert), ein Fallbeispiel um ein paar bisher unerwähnte Eckpunkte zu ergänzen,
Hallo Pausenfachfrau, als Berater sollte/muss man um die Ecke denken und auch Fragen/Konstellationen auf den Plan bringen, die ein Fragesteller bisher gar nicht (eben wegen der Bandbreite seiner zunächst 'einfachen' Frage) in Erwägung gezogen hat. Insofern sind die 'Zusatzfaktoren' von :- ) durchaus interessant, um die Fragestellung abzurunden. Finde ich ... ;-) Gruß w.
Danke Wolfgang! ich will doch niemanden meine Meinung auf's Auge drücken! Absolut nicht. Und allwissend bin ich sowieso nicht. Ich versuche halt nur zu helfen. Genau wie all die anderen "Experten" hier.
Pausenfachfrauam 01.12.2016 | 12:31
Danke für das Angebot. Ich wette grundsätzlich nicht. :-) Ich mag es einfach nur nicht, wenn Einzelheiten sinnverändernd aus dem Gesamtzusammenhang gerissen werden - wie sie es nun schon wiederholt machen, indem Sie sich einzelne Worte aus meinem Zitat herausreißen und anders auslegen, als sie von mir gemeint sind. ;-) Damit sollten wir es nun auch gut sein lassen und uns wieder auf den Sinn dieses Forums beschränken.
:-)am 01.12.2016 | 12:44
Zitat von Pausenfachfrau anzeigen
??? was ist denn hieran falsch zu verstehen? Zitat: Ich finde es nicht sinnvoll (um nicht zu sagen falsch und fachlich unqualifiziert), ein Fallbeispiel um ein paar bisher unerwähnte Eckpunkte zu ergänzen, um alles wieder in die Richtung der eigenen Meinung biegen zu können und andere Beiträge damit als widerlegt darzustellen – falls dies denn Ihre Absicht war. Aber ok...
W*lfgangam 01.12.2016 | 20:33
Nein :-) ...ok ist, wenn man auch die Kommentare andere (hier) Kollegen/innen - vielleicht mit einem kleinen nachfragenden/aufklärenden Hinweis als gegeben hinnehmen kann. Jede/r hat da für sich eine besondere Sichtweise, Fragen anzugehen/abzuschließen ...vom grunzenden Charakterschwein in der Beratungsstelle bis hin zum flötenden Kümmerer im Versicherungsamt - kann auch beliebig getauscht werden ;-) HIER gibt jede/r sein Bestes mit seinem Erfahrungswissen / gibt Kontra / kann aber auch Kritik einstecken (besonders, wenn der erste Gedanke schlicht Müll war) *hüstel Für wen sind 'wir' da? ...eben! - also vertragt Euch/Ihr seid beide individuelle Forenteilnehmer mit Mehrwissen für Alle :-) Gruß w. PS: >Ich wette 26 Jahre Erfahrung ...ach, Sie Jungspunt *gg
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