Den Ausführungen von Heinz und KSC ist nichts Wesentliches mehr hinzu zu fügen.
Angemerkt werden kann, dass im Falle einer Beantragung einer Witwen- bzw. Witwerrente im Antragsformular gefragt wird, ob die Ehegatten - sofern Beide vor dem 01.01.1936 geboren und die Ehe vor dem 01.01.1986 geschlossen wurde - gegenüber dem Rentenversicherungsträger / Unfallversicherungsträger eine gemeinsame Erklärung abgegeben haben, wo nach die am 31.12.1985 geltenden Rechtsvorschriften für Renten an Witwen, Witwer und frühere Ehegatten weiterhin anzuwenden sind.