Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Hinterbliebenenrente-altes oder neues Recht

von Unwissender26.07.2007 | 15:49
3053 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, zurzeit kläre ich gerade die Rentenangelegenheiten meiner Schwiegereltern (74). Bei der regionalen Rentenstelle hat man mich gefragt, ob im Falle des Versterbens einer Person für die Hinterbliebenenrente das "alte" oder "neue" Recht gewählt wurde. Das konnte ich nicht beantworten. Im Computer der Rentenversicherung ließ sich nichts finden. Meine Schwierge-reltern konnten mir nicht sagen, ob sie etwas unterschrieben hätte oder ob sie jemals altes oder neues Recht gewählt hätten. In den Rentenunterlagen findet sich nichts. Wie und wo kann ich hier ein Klärung erhalten? Immerhin geht es ja wohl um ca. 130,00 € monatliche Differenz. Info wäre nett.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von Heinz und KSC ist nichts Wesentliches mehr hinzu zu fügen.

Angemerkt werden kann, dass im Falle einer Beantragung einer Witwen- bzw. Witwerrente im Antragsformular gefragt wird, ob die Ehegatten - sofern Beide vor dem 01.01.1936 geboren und die Ehe vor dem 01.01.1986 geschlossen wurde - gegenüber dem Rentenversicherungsträger / Unfallversicherungsträger eine gemeinsame Erklärung abgegeben haben, wo nach die am 31.12.1985 geltenden Rechtsvorschriften für Renten an Witwen, Witwer und frühere Ehegatten weiterhin anzuwenden sind.

3 Antworten

Schiko.,am 26.07.2007 | 17:42
Nur weil ich rein zufällig auch schon beinahe 74 bin, mische ich mich ein. Als ich mit 63 in rente ging wurden mir auch regional solche fragen nicht gestellt. Wäre ja auch schlimm, umgekehrt müssen doch sie von der fachbehörde aufgeklärt werden. Vom alter her und auch schon verheiratet sein 1957 weiß ich, meine frau erhält mal von meiner rente 60% überwiesen. Rentensplitting kann ja wohl nicht gemeint sein, dies ist in der regel für jüngere ehepartner geeignet. Mit freundlichen Grüßen.
Heinzam 26.07.2007 | 19:07
Es gibt drei verschiedene Hinterbliebenrentenrechte: A: "Uraltrecht": Es konnte bis 1988 eine Erklärung gegenüber dem Rentenversicherungsträger abgegeben werden, dass das bis 1986 gültige Hinterbliebenenrecht weiterhin gelten soll. Die Erklärung konnte abgegeben werden, wenn beide Ehegatten bis 1936 geboren waren. --> Die große Witwen-/Witwerrente beträgt 60% einer Vollrente. Es gibt keine Einkommensanrechnung. Witwerrenten gibt es nur unter erschwerten Bedingungen. B: "altes Recht": Mindestens ein Ehegatte ist vor dem 02.01.1962 geboren und die Eheschließung war vor dem 01.01.2002. --> Die große Witwen-/Witwerrente beträgt 60% einer Vollrente. Es gibt eine Einkommensanrechnung, bei der nur bestimmte Einkommensarten berücksichtigt werden. Es gibt keine erschwerte Bedingungen für Witwerrenten. C: "neues Recht" --> Die große Witwen-/Witwerrente beträgt 55% einer Vollrente zzgl. eines Kinderzuschlags. Es gibt eine Einkommensanrechnung, bei der alle Einkommensarten berücksichtigt werden. Es gibt keine erschwerte Bedingungen für Witwerrenten. Die kleine Witwen-/Witwerrente ist auf 2 Jahre nach dem Tod begrenzt.
KSCam 26.07.2007 | 21:36
Ergänzung zu Heinz: das beschriebene "Uraltrecht" konnte wie Heinz richtig sagt durch Erklärung beibehalten werden. Wenn weder die Rentenstelle was von einer solchen Erklärung weiß, d.h. diese nicht im Versicherungskonto gespeichert ist und Sie davon auch nichts wissen, wurde diese Erklärung damals vor 20 Jahren wahrscheinlich auch nicht abgegeben(war ja auch in vielen Fällen nicht notwendig). Somit gilt das unter B beschriebene Recht, dass der überlebende Ehegatte 60 % Hinterbliebenenrente mit Einkommensanrechnung erhält. Das unter C beschriebene konnte nicht durch Erklärung gewählt werden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026