Hallo Peter,
da es sich in diesem Fall rein um französisches Rentenrecht handelt, würde ich Sie bitten, Ihre Frage direkt an den französischen Rententräger zu richten.
Stellen Sie doch erstmal formlos einen Überprüfungsantrag aufgrund von Einkommensänderung. Sollte dies nicht ausreichend sein, so werden Ihnen die entsprechenden Vordrucke von Frankreich aus zugesandt.