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Experten-Antwort

Hinterbliebenenrente aus Frankreich

von Peter28.08.2019 | 16:15
182 Ansichten
1 Antworten
Guten Tag, liebe Experten! Ich habe 24 Jahre in Frankreich gearbeitet und war dort auch verheiratet. Seit 2012 lebe ich wieder in Deutschland, seit 7/2018 beziehe ich französische Rente. 2017 verstarb meine Exfrau in Frankreich. Ich habe im Februar 2018 Hinterbliebenenrente beantragt. Diese wurde abgelehnt, da ich mit meiner Partnerin zusammen über den Freibetrag komme. Es wurden aber Zeiten zur Berechnung herangezogen, in denen ich noch gearbeitet habe oder sogar gearbeitet habe und bereits die französische Rente bezog. Nun ist unsere Situation anders, wir sind deutlich unter der Freigrenze. Kann der alte - abgelehnte - Antrag auf Hinterbliebenenrente reaktiviert werden oder sollte ich einen neuen Antrag stellen? Danke für Ihre Hilfe!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.08.2019 | 16:19

Hallo Peter,

da es sich in diesem Fall rein um französisches Rentenrecht handelt, würde ich Sie bitten, Ihre Frage direkt an den französischen Rententräger zu richten.

Stellen Sie doch erstmal formlos einen Überprüfungsantrag aufgrund von Einkommensänderung. Sollte dies nicht ausreichend sein, so werden Ihnen die entsprechenden Vordrucke von Frankreich aus zugesandt.

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