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Experten-Antwort

Hinterbliebenenrente nach dem vorletzen Ehegatten

von Lina196706.02.2019 | 15:45
168 Ansichten
2 Antworten

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Besteht ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach dem vorletzten Ehegatten trotz durchgeführtem Versorgungsausgleich nach der Scheidung vom vorletzten Ehepartner oder ist der Versorgungsausgleich hier unerheblich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine (Geschiedenen-)Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten oder Lebenspartner erhalten Sie, wenn Sie nach dem Tod Ihres früheren Partners wieder geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben und die neue Verbindung nun aufgelöst oder aufgehoben wurde.

Außerdem müssen die Voraussetzungen für eine Witwenrente beziehungsweise eine Geschiedenen-Witwenrente aus der Versicherung des vorletzten Partners vorliegen.

Die Rente kann als kleine oder große Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten oder Lebenspartner gezahlt werden. Gilt für Sie das „alte Recht“ oder sind Sie vor dem 1. Juli 1977 geschieden, erhalten Sie die kleine Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten oder Lebenspartner nicht nur für 24 Kalendermonate, sondern unbegrenzt.

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1 Antworten

Rentenschmiedam 06.02.2019 | 16:12
Hallo, wenn Sie vom vorletzten Ehegatten geschieden worden sind und es wurde ein VA durchgeführt besteht kein Anspruch mehr auf eine Hinterbliebenenrente aus seiner Versicherung. Ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach dem vorletzten Ehegatten setzt voraus, dass man eine solche Rente schon vor der Wiederheirat laufend bezieht. Durch die Wiederheirat endet der Rentenanspruch Wird dann die neue Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt kann die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten sozusagen wieder aufleben (§ 46 Abs.3 SGB VI. Mit besten Grüßen
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