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Experten-Antwort

Hinterbliebenenrente nach Scheidung

von Elinka19.08.2023 | 08:08
183 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Insgesamt waren wir 30 Jahre bis zu seinem Tod zusammen, davon 5 Jahre verheiratet, sind beide Rentner, haben keine weiteren Lebenspartnern seitdem gehabt. Kann ich einen Hinterbliebenen Rentenantrag stellen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elinka,

 

ein Anspruch auf Zahlung einer Hinterbliebenenrente besteht nur dann, wenn im Zeitpunkt des Todes eine rechtsgültige Ehe bestanden hat. Das reine Zusammenleben reicht da nicht aus. Falls Sie geschieden wurden, sind entsprechende Rentenanwartschaften ggf. durch einen Versorgungsausgleich aus der Ehezeit übertragen worden und sind dann auch schon in Ihrer eigenen Rente enthalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Abschlägeam 19.08.2023 | 08:28
Waren Sie noch zum Zeitpunkt seines Todes mit ihm verheiratet? Dann können/sollten Sie einen Antrag stellen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Klausam 19.08.2023 | 08:44
sofern nicht - leider Nein. Mfg
matze72am 19.08.2023 | 19:24
Die Hinterbliebeneneigenschaft liegt vor, wenn zum Zeitpunkt des Todes eine Ehe bestanden hat. Wenn die Ehe dann noch länger als ein Jahr gedauert hat, dürfte auch der grundsätzliche Anspruch kein Problem sein. Hat der Bestatter mit Ihnen ein Formular für das "Sterbevierteljahr" ausgefüllt?
Scheidunam 21.08.2023 | 08:21
Hallo, Ihre Überschrift sagt ja, dass Sie geschieden sind, so nehme ich es jedenfalls an, d.h. Sie waren irgendwann in den 30 Jahren 5 Jahre miteinander verheiratet, haben sich scheiden lassen aber dann doch wieder zsuammengelebt? Wenn dem so ist, haben Sie keinen Anspruch auf Hinterbliebenrente. Wenn Sie doch noch verheiratet waren, dann ja.
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