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Experten-Antwort

Hinterbliebenenrente - Witwenrente

von Charly30.01.2013 | 16:40
1486 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich nehme Bezug auf Ihren heutigen interessanten Beitrag. Was ist, wenn Witwe zum Todeszeitpunkt 40 Jahre alt ist und 17jähriges Kind hat, welches im dritten Lehrjar ist (Waisenrente nur noch ein Jahr). Welche Witwenrente bekommt Sie in der Zukunft? Gilt dann erstes Jahr große Witwenrente und anschließend zwei Jahre kleine Witwenrente und danch keine Witwenrente mehr? Vor allem lebt im Alter von 47 Jahren dann die große Witwenrente wieder auf?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Charly,

„So isses“ nit!!! Roi muss leider widersprochen werden. Die Begrenzung der kleinen Witwenrente endet 24 Kalendermonate nach Ablauf des Monats, in dem der Versicherte verstorben ist. D.h. nach Wegfall der großen W-Rente besteht nicht noch zusätzlich für weitere zwei Jahre ein Anspruch auf kleine Witwenrente, sondern nur noch bis zum Ablauf des 24. Monats nach dem Todesmonat (§ 46 Abs. 1 S 2 SGB VI). Gemäß § 242a Abs. 1 S.2 SGB VI wird die kleine Witwenrente jedoch unbefristet geleistet, wenn mindestens ein Ehegatte vor dem 02. Januar 1962 geboren ist und die Ehe vor dem 01.Januar 2002 geschlossen wurde.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo helmi,

dann hat die Witwe wieder einen Anspruch auf große Witwenrente. Bitte allerdings erneut einen Antrag stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Roiam 30.01.2013 | 16:56
So isses.
Charlyam 31.01.2013 | 13:58
Vielen Dank.
helmiam 31.01.2013 | 12:27
Hallo Experte ... und wie sieht's mit dem Wiederaufleben der großen Witwenrente mit 47 aus ? - vermulich wichtigste Frage Charly
Deutsche Rentenversicherung
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