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Experten-Antwort

Hinzuvberdienst vor Regelaltersgrenze

von kphoffi16.07.2019 | 12:47
56 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Ehefrau würde am 1.5.2021 eine Regelaltersrente beziehen . Sie möchte die Altersrente zu einem früheren Zeitpunkt in Anspruch nehmen und zwar zum 1.10.2020. Die Voraussetzungen hierzu sind erfüllt, bei einem mtl. Abschlag von 0,3 %. Bei 7 Monaten würde das 2,1 % ausmachen. Meine Frage : würde die Grenze des Hinzuverdienstes für das Kalenderjahr 2020 6.300 € betragen oder würde dieser Betrag mtl. für die 3 Monate gelten (6.300 : 12). d.h. die Hinzuverdienstgrenze in 2020 dann bei 6.300 : 12 x 3 liegen? Ähnlich wäre die Frage für die 4 Monate in 2021 (Januar bis April )ob dann der mtl. gesplittete Betrag oder der für das gesamte Kalenderjahr maßgebliche Freibetrag zum Tragen käme. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Kphoffi,

um die Aussage von „DRV“ noch mehr zu verdeutlichen: Ihre Frau darf ab 10/2020 6300 EUR brutto im Kalenderjahr 2020 in den 3 Monaten hinzuverdienen. Nach dem Jahreswechsel von 01/2021 bis 04/2021 in dann 4 Monaten. Auch wieder 6300 EUR brutto. Wenn in den drei bzw. vier Monaten die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird, wird die Altersrente in voller Höhe ausgezahlt. Es ist unerheblich wieviel in den einzelnen Monaten verdient werden wird – in der Summe darf in der Zeit die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten werden.

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1 Antworten

DRVam 16.07.2019 | 13:10
Die Hinzuverdienstgrenze von 6300 € gilt in Ihrem Fall für den Zeitraum 01.10.2020 bis 31.12.2020 und erneut von Januar 2021 bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.
Deutsche Rentenversicherung
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