Hallo, Kphoffi,
um die Aussage von „DRV“ noch mehr zu verdeutlichen: Ihre Frau darf ab 10/2020 6300 EUR brutto im Kalenderjahr 2020 in den 3 Monaten hinzuverdienen. Nach dem Jahreswechsel von 01/2021 bis 04/2021 in dann 4 Monaten. Auch wieder 6300 EUR brutto. Wenn in den drei bzw. vier Monaten die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird, wird die Altersrente in voller Höhe ausgezahlt. Es ist unerheblich wieviel in den einzelnen Monaten verdient werden wird – in der Summe darf in der Zeit die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten werden.