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Experten-Antwort

HInzuverdienst

von Manni12.11.2022 | 12:40
92 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, ich habe seit April 2020 die EMR bezogen, habe zum 30.6.22 mein Arbeitsverhältnis gekündigt und daraus am 30.6. eine Zahlung für Urlaubsabgeltung in Höhe von 18.000,-- Euro erhalten. Ich habe diesen Hinzuverdienst auch direkt an die Rentenversicherungsanstalt gemeldet. Am 1.9.2022 bin ich die die Altersrente für besonders langj. Vers. gegangen, da die EMR nur befristet war. Meine Frage nun. Ich habe bisher noch keine Rückmeldung hinsichtlich der Zahlung von der DRV bekommen. Ich bin immer davon ausgegangen, dass meine Rente gekürzt wird. Wird das noch kommen, oder wie wird das gehandhabt? Mit freundlichen Grüßen, Manni

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.11.2022 | 06:32

Hallo Manni,

die Berücksichtigung der Einmalzahlung als Hinzuverdienst bei Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung erfolgt rückwirkend in 2023 im Rahmen der sogenannten Spitzabrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.08.2022. Der überzahlte Rentenbetrag wird dann von Ihnen zurückgefordert.

Bei der Altersrente hat die Einmalzahlung aufgrund der hohen Hinzuverdienstgrenze von 46.060 EUR für 2022 keine Auswirkung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Abschlägeam 12.11.2022 | 13:23
Hallo Manni, das wird noch kommen, die 'Spitzabrechnung' bei Hinzuverdienst findet immer zum 01.07. des Folgejahres statt. Da Ihr Arbeitsverhältnis zum 30.06. endete, dürfte aber 'nur' der Teil für die Monate April-August (EM-Rente)berechnet werden, denn zum Rentenbeginn der Altersrente bestand das Arbeitsverhältnis nicht mehr (würde aber auch sonst nichts machen, hier gilt dann der Freibetrag für vorgezogene Altersrente von 46.060,00 EUR). Es werden also wohl dann 18.000,00 EUR abzgl. 6.300,00 EUR Freibetrag (der EM-Rente) = 11.700,00 EUR geteilt durch 12 Monate = 975,00 und davon dann 40% = 390,00 EUR für die 5 Monate April-August = 1.950,00 EUR zu bezahlen sein/in 2023 mit der Rente verrechnet werden. Diesen Betrag sollten Sie also 'beiseitelegen'. Ein schönes Wochenende!
Abschlägeam 12.11.2022 | 14:42
Zitat von Peter T. anzeigen
Hallo Peter T., das ist so nicht richtig. Rentenbeginn April 2022. EM-Rente bis 08.2022. Arbeitsverhältnis besteht bei Rentenbeginn der EM-Rente. Der Hinzuverdient zählt für die EM-Rente. UND Arbeitsverhältnis besteht dann auch zum Altersrentenbeginn und wird auch für die Monate ab August 'überprüft'. Aber da gilt dann der erhöhte Freibetrag. Und in dieser 'Reihenfolge' würde der Hinzuverdienst angerechnet, denn die EM-Rente war zuerst da (und erhöht die Zurechnungszeiten...). Also alles richtig gemacht :-)
Abschlägeam 12.11.2022 | 15:01
Ergänzend für Peter T.: In Ihrem Beispiel wären dann noch die Monate September bis Oktober mit mtl. 390,00 EUR also dazu gekommen... Abgesehen davon kann ohnehin nicht in allen Fällen so mit den Terminen 'gespielt' werden, denn wenn die EM-Rente 'unbefristet' bewilligt wird, endet das Arbeitsverhältnis in vielen Fällen allein schon aufgrund eines Arbeits-/Tarifvetrages, da ist dann kein/bzw. wenig Raum für Verschiebungen. Eine Urlaubsabgeltung wird immer dem letzten Monat zugeordnet, an dem das Arbeitsverhältnis noch besteht. Daran orientiert sich dann auch die Zuordnung, für welchen Zeitraum es als Hinzuverdienst zu berücksichtigen ist.
Peter T. am 12.11.2022 | 14:30
Hätten Sie mal lieber jemanden vorher drüber schauen lassen. Umsonst knapp 2000 € raus geschmissen. Wenn Sie zu 09.22 in vorgezogene Altersrente gegangen sind, warum haben Sie Ihr Arbeitsverhältnis nicht erst z. B. 10.22 gekündigt? Dann hätten Sie rund 46.000 € Hinzuverdienst als Grenze und nicht 6.300 € gehabt und es wäre nichts abgezogen worden...
Manniam 12.11.2022 | 16:04
@von Abschläge Erst mal vielen Dank für die ausführliche Info. Allerdings verstehe ich die 5 Monate nicht ganz. Meiner Meinung nach müssten das 8 Monate sein. Die EMR war seit April 2020, nicht 2022.
Abschlägeam 12.11.2022 | 16:11
Entschuldigung, da haben Sie natürlich Recht (weil Rente bereits auch schon ab 01.22) Da war irgendein Staubkorn auf dem Display genau über der Zahl. Sorry!! Also Januar bis August... also doch gut ein Kilo-EUR mehr. Am 'Prinzip' ändert dies allerdings nichts.
Manniam 12.11.2022 | 16:22
Ok, vielen Dank. Ich wollt es auch nur verstehen. Ein schönes Wochenende noch
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