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Experten-Antwort

Hinzuverdienst

von Jutta K.22.06.2017 | 15:41
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2 Antworten

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Hallo, ich beziehe Rente für langjährig Versicherte, bis jetzt galt für mich ein Hinzuverdienst von 450 EUR (stimmt doch, oder?). Wie hoch ist der Hinzuverdienst ab 1.7.? Da ich als Dienstleister unregelmäßig abrechne: gibt's dann so was wie ne Jahresgrenze, oder sollte ich zum 30.6. einen Schnitt machen und ab 1.7. die neue Grenze einhalten? Oder geht als Jahresgrenze 6x450 EUR + 6x XXX EUR? Danke! Jutta

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jutta K.,

zum 1. Juli 2017 wird ein neues Hinzuverdienstrecht in Kraft treten ("Flexirente").

Nach dem bis zum 30. Juni 2017 geltenden Hinzuverdienstrecht sind die

Hinzuverdienstgrenzen monatlich zu prüfen. Das heißt, der im Kalendermonat erzielte

Hinzuverdienst ist den monatlichen Hinzuverdienstgrenzen gegenüberzustellen. Die

monatliche Hinzuverdienstgrenze für eine Altersrente als Vollrente beträgt 450,00 Euro.

Ab dem 1. Juli 2017 wird sowohl der Hinzuverdienst als auch die Hinzuverdienstgrenze auf

das Kalenderjahr bezogen. Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze beträgt 6.300,00

Euro. Dieser Hinzuverdienstgrenze wird Ihr kalenderjährlicher Hinzuverdienst

gegenübergestellt. Kalenderjährlicher Hinzuverdienst über 6.300,00 Euro vermindert Ihre

Rente.

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1 Antworten

senf-dazuam 22.06.2017 | 16:06
Hallo Jutta! Für 2017 gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro. Bis einschließlich Juni beachten Sie bitte die 450 (bzw. zweimalig bis zu 900) Euro. Danach ist die *Jahres*summe der einzig relevante Betrag. Solange Sie unter 6300 Euro (Summe von Januar bis Dezember) bleiben, wird die Rente nicht gekürzt.
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