Hallo Jutta K.,
zum 1. Juli 2017 wird ein neues Hinzuverdienstrecht in Kraft treten ("Flexirente").
Nach dem bis zum 30. Juni 2017 geltenden Hinzuverdienstrecht sind die
Hinzuverdienstgrenzen monatlich zu prüfen. Das heißt, der im Kalendermonat erzielte
Hinzuverdienst ist den monatlichen Hinzuverdienstgrenzen gegenüberzustellen. Die
monatliche Hinzuverdienstgrenze für eine Altersrente als Vollrente beträgt 450,00 Euro.
Ab dem 1. Juli 2017 wird sowohl der Hinzuverdienst als auch die Hinzuverdienstgrenze auf
das Kalenderjahr bezogen. Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze beträgt 6.300,00
Euro. Dieser Hinzuverdienstgrenze wird Ihr kalenderjährlicher Hinzuverdienst
gegenübergestellt. Kalenderjährlicher Hinzuverdienst über 6.300,00 Euro vermindert Ihre
Rente.