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Experten-Antwort

Hinzuverdienst

von Saskia31.03.2016 | 07:48
1118 Ansichten
3 Antworten

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Ich beziehe eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente und habe nun einen kleinen Minijob gefunden. An zwei Tagen/Woche, insgesamt 4 Std. im örtlichen Kindergarten (kirchlich). Da die Stelle nach öffentlichen Dienst (kirchliche Fassung) bezahlt wird, bekomme ich für meine Tochter noch einen Kinderzuschlag. Wird dieser zum Hinzuverdienst hinzugerechnet? Vielen Dank und einen schönen Tag

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Als Hinzuverdienst sind grundsätzlich alle Zuwendungen des Arbeitgebers zu berücksichtigen, die Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung i. S. der § 14, § 17 SGB IV i. V. m. der Sozialversicherungsentgeltverordnung sind.

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2 Antworten

Charlyam 31.03.2016 | 08:31
Das gesamte Bruttoentgelt ist maßgebend. Wenn der Zuschlag also auf der Lohnabrechnung steht. Dann ist er auch als HZV bei der EM-Rente zu berücksichtigen.
W*lfgangam 31.03.2016 | 20:05
Ergänzend: Hallo Saskia, bei 4 Std. in der Woche und ggf. nur Mindestlohn, kommen Sie auf rd. 17 Std. im Monat und rd. 150 EUR. Da wird der Kinderzuschlag sicher nicht über 300 EUR liegen, um die zulässige Hinzuverdienstgrenze zu überschreiten. Es sei denn, Sie verschweigen weitere kinderzuschlagsfähige Kinder ;-) Gruß w.
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