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Experten-Antwort

Hinzuverdienst

von Korthals19.02.2016 | 17:19
1417 Ansichten
4 Antworten
Meine Frau und ich haben ein Einfamilienhaus mit einer Photovoltaikanlage. Ich bekomme demnächst meine vorgezogenen Altersrente. Werden die kompletten Einkünfte ( steuerlicher Gewinn ) der Anlage als Hinzuverdienst zu meiner Rente gerechnet und dementsprechend meine Rente gemindert ? Gibt es Freigrenzen ? Wie wäre der Fall , wenn der Photovoltaikanlagenbetrieb als Gewerbe auf meine Frau angemeldet ist ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.02.2016 | 11:32

Hallo Korthals,

Einkommen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage ist Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, das auf die vorgezogene Altersrente anzurechnen ist.

Wird der monatliche Hinzuverdienst eines Selbstständigen im pauschalierenden Verfahren ermittelt (Arbeitseinkommen im Kalenderjahr geteilt durch Anzahl der Tätigkeitsmonate ergibt ein pauschaliertes Monatseinkommen), dann ist ein jährlicher Hinzuverdienst von 5400 Euro unschädlich.

Sollte von der Möglichkeit des zusätzlichen Überschreitens in zwei Kalendermonaten pro Kalenderjahr Gebrauch gemacht werden, dann ist der Nachweis des tatsächlichen monatlichen Einkommens erforderlich.

3 Antworten

W*lfgangam 19.02.2016 | 17:43
Hallo Korthals, sind Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit. Zählen als Hinzuverdienst bei einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze (danach ist die Höhe des Hinzuverdienstes egal). Sofern Sie 5400 EUR jährlich als steuerrechtlichen Gewinn nicht erreichen - da müsste die Dachfläche schon die umliegenden Nachbarhäuser abdecken - ist es als zulässiger Hinzuverdienst (mtl. umgerechnet max. 450 EUR) unbedeutend. Gruß w.
Konrad Schießlam 19.02.2016 | 19:33
Bis zur Umstellung auf die Regelaltersrente sind monatlich 450 Zusatz Einnahmen zulässig. MfG.
W*lfgangam 19.02.2016 | 22:15
Konrad Schießl schrieb

Bis zur Umstellung auf die Regelaltersrente sind monatlich 450 Zusatz Einnahmen zulässig.

MfG.

KS, merken Sie sich doch mal, dass Einkommen aus selbständiger Tätigkeit grundsätzlich aus dem Jahreseinkommen gezwölftelt wird – da kann es mtl. Null-Einkünfte geben, andererseits auch in 'vielen' Monaten mehr als die 'zulässigen' 450 EUR. Gruß w.
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