Hallo Korthals,
Einkommen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage ist Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, das auf die vorgezogene Altersrente anzurechnen ist.
Wird der monatliche Hinzuverdienst eines Selbstständigen im pauschalierenden Verfahren ermittelt (Arbeitseinkommen im Kalenderjahr geteilt durch Anzahl der Tätigkeitsmonate ergibt ein pauschaliertes Monatseinkommen), dann ist ein jährlicher Hinzuverdienst von 5400 Euro unschädlich.
Sollte von der Möglichkeit des zusätzlichen Überschreitens in zwei Kalendermonaten pro Kalenderjahr Gebrauch gemacht werden, dann ist der Nachweis des tatsächlichen monatlichen Einkommens erforderlich.
Bis zur Umstellung auf die Regelaltersrente sind monatlich 450 Zusatz Einnahmen zulässig.
MfG.
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