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Hinzuverdienst

von Fuerchtegot13.08.2008 | 17:08
957 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, Meine Frage lautet: Wenn ich eine Unfallrente und eine Altersrente (65 Jahre) erhalte, kann ich dann unbegrenzt hinzuverdienen? In einem weiteren Fall interessiert es mich, wie es dann finanziell aussieht, wenn ich verheiratet wäre. Und drittens, wenn dann diese Ehefrau noch erwerbstätig wäre. Danke!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

für Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, bestehen keine Hinzuverdienstgrenzen. Ob Sie verheiratet sind, bzw. Ihre Ehefrau noch erwerbstätig ist hat ebenfalls keine Bedeutung. Ihr Hinzuverdienst bzw. das Einkommen Ihrer Ehefrau hat somit keinen Einfluss auf Ihre mtl. Rentenzahlung.

Bzgl. der Unfallrente informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.

2 Antworten

Schadeam 13.08.2008 | 17:40
neben der Altersrente ab 65 dürfen Sie aus Rentensicht unbegrenzt zuverdienen. Ob Sie verheiratet, ledig oder sonst etwas sind, interessiert da genausowenig wie Ihre Religion. Und ob der Ehepartner verdient oder nicht, spielt auch keine Rolle. Steuerliche Fragen und Fragen der Krankenversicherung müssten Sie anderweitig abklären.
Schiko.,am 13.08.2008 | 18:06
Sobald sie die rente erst mit 65 jahren erhalten können sie renten- unschädlich dazuverdienen wieviel sie wollen. Ein zuverdienst beeinflusst - gleich in welcher höhe- die unfall- rente überhaupt nicht, diese ist auch steuerfrei. Dagegen kann eine unfallrente die rentenhöhe mindern. Da kommt es auf die höhe des früheren arbeitsverdienstes an. Als verheirateter müssen eben zwei von dem geld leben wenn die ehefrau kein eigenes einkommen hat. Spaß beiseite, vielleicht wollten sie aber etwas über die versteuerung wissen. Bei einem 400 euro job tangiert sie die steuer nicht, der arbeitgeber zahlt hierfür 30 % für abgaben und steuer. Bei normalen zuverdienst werden sie nach steuerklasse I, als verheirateter nach klasse III veranlagt. Ob überhaupt steuer anfällt hängt von den monatlichen beträgen ab. Ausgangslage sind brutto verdienst und der steuerliche anteil der rente, dies wird zusammengerechnet . Mit freundlichen Grüßen.
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