Hallo,
für Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, bestehen keine Hinzuverdienstgrenzen. Ob Sie verheiratet sind, bzw. Ihre Ehefrau noch erwerbstätig ist hat ebenfalls keine Bedeutung. Ihr Hinzuverdienst bzw. das Einkommen Ihrer Ehefrau hat somit keinen Einfluss auf Ihre mtl. Rentenzahlung.
Bzgl. der Unfallrente informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.