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Hinzuverdienst

von Alois jun03.07.2009 | 10:25
904 Ansichten
4 Antworten

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Ich (geb. 02/1954) gehe ab 12/09 in Altersteilzeit und bekomme ab 03/2017 eine vorgezogene Altersrente mit Abschlag. Nebenberuflich betreibe ich ein kleines Gewerbe und habe im Durchschnitt Einkünfte aus Gewerbebetrieb von rd. 1000 EUR jährlich. Gibt es da Probleme mit Hinzuverdienstgrenzen?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 03.07.2009 | 10:55

Eine konkrete Aussage über die im Jahr 2017 geltenden Hinzuverdienstregelungen zu treffen, ist tatsächlich heute noch nicht möglich.

Aufgrund der derzeit geltenden aktuellen Rechtslage kann ich daher nur grds. anmerken, dass Einkünfte von 1.000,- Euro jährlich sich nicht schädlich auf die Altersrente auswirken, solange sich der Arbeitsverdienst gleichmäßig verteilt, ein Überschreiten der derzeitigen Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 400,- Euro monatlich sehr wohl Auswirkungen auf die Altersrente hat.

3 Antworten

HSVam 03.07.2009 | 10:39
Da sich im Rentenrecht generell niemals Änderungen ergeben, kann man schon jetzt definitiv zusagen, dass auch im Jahr 2017 die Hinzuverdienstgrenze für eine Vollrente 400 EUR mtl./brutto beträgt und Sie diese Grenze einhalten werden.
Lustigam 03.07.2009 | 11:03
Ich denke nicht das es da Probleme gibt. Ansonsten fragen sie doch einfach in 8 Jahren nochmal nach , um die gleiche Uhrzeit wie jetzt.
Brainlessam 03.07.2009 | 12:38
Liebe Leute, der Beitrag von Alois war doch als Scherz gedacht...So in der Intelligenz gemindert, das man solch eine Frage ernsthaft stellt, ist doch niemand. Das war ein lustiger Scherz zum Wochenende. Ich hab auch einen. Lieber Alois jun. ich wollte am 12. Mai 2020 ein Picknick machen, wie wird da das Wetter an diesem Tag um viertel nach 2 ??
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