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Hinzuverdienst

von Egon30.03.2010 | 16:08
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5 Antworten

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Ich bin Rentner mit ungekürztem Rentenbezug, ab Vollendung meines 60. Lebensjahres nach Altersteilzeit, wegen Schwerbehinderung. Wie viel darf ich hinzu verdienen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bis zum 65. LJ. 400,- EUR danach unbegrenzt! Aber Vorsicht das Finanzamt lauert, wenn Sie unbegrenzt hinzuverdienen.

4 Antworten

Wolfgangam 30.03.2010 | 19:25
...und 2x im laufenden Jahr bis zum doppelt möglichen Hinzuverdienst, also max. 800 EUR (nur nicht im ersten Monat des Rentenbeginns !!!) Aber auch da lauert wer hinter der Ecke (beim 2-maligen Überschreiten), wenn der Jahresverdienst damit die Grenze von 4800 EUR überschreitet. Dann liegt kein geringfügiges Jahreseinkommen mehr vor - Steuer- und Sozialbehörden wollen dann kräftige Nachzahlungen haben. Daher beachten: auch bei Mini-Jobs gibt's eventuell garantierte Urlaubs-/Weihnachtgelder, die plötzlich und unerwartet die 4800-EURO-Grenze in der Gesamtsumme sprengen könnten. Gruß w.
Kollektoram 31.03.2010 | 09:42
Meines Wissens nach gilt die 4800 € Grenze nur bei jährlicher Erfassung, z.B. bei Gewerbeeinnahmen. Bei monatlichem Bezug darf man 12 x 400 € + 2 x 400 €, also 5600 € jährlich hinzuverdienen ( aber nie mehr als 800 € in einem einzelnen Monat ) ohne dass die Rente gekürzt wird.
Wolfgangam 01.04.2010 | 19:38
Hallo Kollektor, soweit alles richtig gesehen/gelesen. Für die Rente ist das 10x max. 400 und 2x max. 800 aus Sicht Hinzuverdienst kein Problem/zulässig ...mehr kümmert die Rentenversicherung nicht. Nur, fragen Sie mal die Krankenkasse, wie sie ein Überschreiten der Versicherungsfreigrenze bewertet und der Hinzuverdiener ein 'plötzlich' KV-pflichtiges Einkommen erzielt. Da nur der Arbeitgeber seinen Zwangsbeitrag (13 %) leisten musste - wobei sonst nur 7 % fällig wären - können Sie sich vorstellen, welch Freude aufkommt, wenn die KK aus dem Gesamtjahreseinkommen jenseits der Versicherungsfreigrenze (4.800) nachfordert ;-)) Gruß w.
Kollektoram 01.04.2010 | 20:59
Ich wusste nicht dass es überhaupt eine Versicherungsfreigrenze der KK gibt. Ich muss der KK jeden Verdienst melden, der in die gleiche Einkommensteuerzuordnung fällt wie Einkommen aus Arbeit. Ich beziehe eine vorgezogene Rente und habe Einkommen aus Gewerbe ( Photovoltaik ), ich kann durch Sonderabschreibungen mein Einkommen präzise knapp unter 4800 € halten. Gewerbeeinkommen ist KK-pflichtig ohne Freibeträge. Meine Einkommen aus Kapitalvermögen und aus Pacht interessiert die KK nicht, die Rentenversicherung auch nicht.
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