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Experten-Antwort

Hinzuverdienst

von Gast13.01.2020 | 16:11
96 Ansichten
2 Antworten

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Ich werde ab dem 01.03.2020 in die Altersrente für Schwerbehinderte gehen. Meine Regelaltersrente würde eigentlich am 01.09.2020 beginnen. Kann ich vom 01.03.2020 bis 31.08.2020 jeden Monat 1000,00 EUR verdienen (6 mal), so dass ich die 6300,00 EUR nicht überschreite und die Altersrente für Schwerbehinderte ohne Kürzung gezahlt wird? Vielen Dank für die Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gast,

ich kann senf-dazu zustimmen.

Grundsätzlich wird die Rente in voller Höhe gezahlt, solange Sie den kalenderjährlichen Hinzuverdienst von 6.300 EUR nicht überschreiten. Dabei wird der Zeitraum vom Rentenbeginn bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zugrunde gelegt.

Sofern Sie also keine weiteren Einnahmen als die 1.000 EUR monatlich (brutto) haben, wäre die Rente ungekürzt auszuzahlen.

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1 Antworten

senf-dazuam 13.01.2020 | 16:14
Das sieht gut aus, es sein denn es kommt noch eine Sonderzahlung wie Urlaubsgeld oder so dazu.
Deutsche Rentenversicherung
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