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Experten-Antwort

Hinzuverdienst

von Rentner13.03.2012 | 11:39
1661 Ansichten
3 Antworten
Ich werde im Mai 2012 65. Jahre alt. Beziehe aber schon eine Altersrente wg. Arbeitslosigkeit und habe aber trotzdem 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen erfüllt. Ab wann darf ich unbegrenzt hinzu verdienen, ab 01.06. oder 01.07 ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.03.2012 | 15:06

Anspruch auf eine Altersrente besteht bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, nur dann, wenn das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung oder das Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen die monatlich maßgebende Hinzuverdienstgrenze nicht übersteigt.

Nach den Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes ist der Jahrgang 1947 der erste Jahrgang, der bezüglich der Regelaltersgrenze eine Anhebung erfährt, und zwar um einen Monat. Unbegrenzt hinzuverdienen dürfen Sie also ab 01.07. (es sei denn, Ihr Geburtstag ist der 1. Mai).

Die Regelung, nach der Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit eine abschlagsfreie Rente in Anspruch nehmen dürfen, hat mit dieser Regelung nichts zu tun. Auch Versicherte, die diese Rente mit vollendetem 65. Lebensjahr beanspruchen und im Jahre 1947 geboren sind, müssen im ersten Monat noch die Hinzuverdienstregelung beachten, bevor sie dann im Folgemonat unbegrenzt hinzuverdienen dürfen!

2 Antworten

Karl-Ludwigam 13.03.2012 | 11:57
Ab 01.07.2012, da sich die Hinzuverdienstgrenze an der Regelaltersrente orientiert, welche sie ungeachtet der evt. 45 Pflichtbeitragsjahre erst mit 65J+1Mo=01.07.2012 erreichen.
123am 13.03.2012 | 15:32
--- es sei denn, Sie hätten vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit vereinbart, dann könnten Sie schon ab dem 01.06.2012 uneingeschränkt hinzuverdienen
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