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Experten-Antwort

Hinzuverdienst

von Wurschtele27.01.2021 | 17:12
82 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich erhalte Rente wegen voller Erwerbsminderung. Man kann bis zu 6.300 Euro jährlich hinzuverdienen. Davon habe ich auch Gebrauch gemacht, immer unter Berücksichtigung der Richtlinien. Leider kann ich bereits mehrere Monate nicht mehr arbeiten. Mein arbeitgeber muss bis auf weiteres schließen und wielange, kann man natürlich nicht sagen. Vielleicht findet sich zeitweise zur überbrückung ein neuer Nebenjob. ich war 4 Wochen krank geschrieben und erhielt auch Lohnfortzahlung. Das ist ja bis zu 6 wochen möglich. Nun wäre meine Frage folgende. Werden diese 4 Wochen wie ein Gehalt behandelt und bei der Berechnung des hinzuverdienstes ( 6.300 jährlich) berücksichtigt? Ich bedanke mich im voraus für eure Antworten. Liebe Grüße Wurschtele

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Wurschtele,

die Frage wurde von G.W. hinreichend beantwortet. Lohnfortzahlung bedeutet Einkommen.

Wir hoffen, Sie finden wieder einen neuen Arbeitsplatz. Viel Erfolg!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

G.W.am 27.01.2021 | 17:40
Als Hinzuverdienst gilt Ihr Arbeitsentgelt. Wenn Sie während der Arbeitsunfähigkeit Lohnfortzahlung erhalten, verdienen Sie Entgelt dazu.
Deutsche Rentenversicherung
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