Hallo Emma,
der Rentenbeginn kann durchaus auch in der Vergangenheit liegen (auch bei bestehendem Arbeitsverhältnis). Eine Anrechnung von Hinzuverdienst kommt also in Betracht. Eine entstehende Nachzahlung wird ggf. zunächst mit der Agentur für Arbeit abgerechnet. Für nähere Erläuterungen empfehlen wir Ihnen ein telefonisches Beratungsgespräch.